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Ersatzgerät oder Geld zurück - so tauschen Sie defekte Ware um

Inhaltsverzeichnis

Kein Umtauschrecht bei fehlerfreiem Gerät
Kein Umtauschrecht bei fehlerfreiem Gerät
Gekauft ist schnell, umtauschen kann schwierig sein. Ob Sie ein Ersatzgerät fordern oder gar akzeptieren müssen oder Ihr Geld zurück verlangen können, bestimmt das Gesetz.

Wenn Sie Ware kaufen, muss der Händler ein vertragsgemäßes Exemplar liefern. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich nach dem Angebot des Händlers und danach, was Sie im Einzelfall mit dem Händler vereinbart haben.

Es muss ein Gewährleistungsfall vorliegen

  • Haben Sie ein Gerät gekauft, muss dieses vertragsgemäß und natürlich mangelfrei sein. Ist das Gerät fehlerhaft, gilt das Gewährleistungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Ist das Gerät fehlerfrei, können Sie es normalerweise nicht umtauschen. Allein der Umstand, dass es Ihnen vielleicht nicht mehr gefällt oder nicht in Ihr Wohnzimmer passt, bleibt Ihr Problem. Es liegt kein Gewährleistungsfall vor, für den der Händler irgendwie verantwortlich wäre. Liefert er Ihnen dennoch ein Ersatzgerät oder erstattet er Ihnen Ihr Geld zurück, handelt er ausschließlich aus Kulanz.

Geld gibt es erst zurück, wenn Nachbesserung fehlschlägt

  • Ist das Gerät jedoch fehlerhaft, müssen Sie den Händler umgehend informieren. Sie können zu diesem Zeitpunkt weder ein Ersatzgerät noch Ihr Geld zurück verlangen. Der Händler hat dann zwei Möglichkeiten. 
  • Der Händler kann nach dem Gesetz versuchen, das Gerät zu reparieren. Gelingt es ihm nicht, darf er es ein zweites Mal versuchen.

Ersatzgerät, wenn Reparatur fehlschlägt

  • Misslingt auch der zweite Versuch, kann er Ihnen ein Ersatzgerät liefern, dass Sie dann akzeptieren müssen.
  • Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihr Geld ebenfalls noch nicht zurückverlangen.

Rücktritt nur bei schwerwiegenden Fehlern

  • Kann der Händler oder will der Händler kein Ersatzgerät liefern, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Erst dann können Sie Ihr Geld zurück verlangen, sofern der Fehler schwerwiegend ist und die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes beeinträchtigt.
  • Ist der Fehler weniger schwerwiegend, darf Sie der Händler auf ein Minderungsrecht verweisen. Er muss Ihnen dann einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten, der dem Minderwert entspricht.
  • Sind Sie als guter Kunde bekannt, werden Sie sich in Verhandlungen mit dem Händler leichter tun, als wenn Sie Neukunde sind oder in einem anonymen Großmarkt einkaufen, bei dem es vorwiegend auf die kurzzeitige Rendite und weniger auf die Kundenpflege ankommt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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