Verträge kommen dadurch zustande, dass der Verkäufer ein Angebot unterbreitet und der Käufer dieses Angebot annimmt. Mit einer Kaufbestätigung dokumentieren Sie als Käufer, dass Sie den Vertrag annehmen und erfüllen möchten. Umgekehrt dokumentiert der Verkäufer mit einer Kaufbestätigung, dass er seinerseits den Vertrag erfüllen und die gekaufte Ware an Sie liefern wird.
Vertrag ist einseitig nicht mehr abänderbar
- Wenn Sie im Laden etwas kaufen, schreibt meist der Verkäufer einen Kaufvertrag über den Kaufgegenstand. Er macht Ihnen damit ein Angebot. Mit Ihrer Kaufbestätigung akzeptieren Sie dieses Angebot und der Vertrag kommt zustande.
- Sie können einen wirksamen Vertrag nicht mehr einseitig rückgängig machen. Es spielt keine Rolle, wenn Ihnen die Farbe des Gegenstandes nicht mehr gefällt oder sich Ihre Bedürfnisse verändert haben.
- Möchten Sie den Gegenstand in diesem Falle an den Verkäufer zurückgeben, sind Sie auf dessen Kulanz angewiesen. Schließlich hat er Ihnen eine fehlerfreie Ware verkauft. Ihre subjektiven Empfindungen müssen den Verkäufer nicht interessieren. Wenn er sich bereit erklärt, die Ware zurückzunehmen, handelt er freiwillig.
Kaufbestätigung nur bei Fehlern anfechtbar
- Allenfalls dann, wenn Sie einen Fehler der Ware feststellen, können Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen. Der Verkäufer muss Ihnen dann eine fehlerhafte Ware übergeben oder er kann versuchen, die fehlerhafte Ware zu reparieren. Gelingt ihm dies nicht, dürfen Sie den Kaufpreis mindern oder bei schwerwiegenden Fehlern vom Kaufvertrag zurücktreten. Nur dann erhalten Sie auch Ihr Geld zurück.
- Umgekehrt muss auch der Verkäufer mit der Abgabe Ihrer Kaufbestätigung den Vertrag seinerseits erfüllen. Er ist zur Leistung verpflichtet. Kann er die Ware nicht liefern, macht er sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig. Müssen Sie die Ware dann anderweitig besorgen, dürfen Sie ihm den Mehraufwand in Rechnung stellen.
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