Eine Erbschaftsverzichtserklärung ist eine ernste Angelegenheit. Sie befinden sich dann in einer Situation, in der Sie in Bezug auf eine bestimmte Person als gesetzlicher Erbe berufen sind und dennoch auf Ihr Erbe verzichten wollen. Wenn Sie damit nicht zugleich wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen wollen, müssen Sie sich über die Konsequenzen Ihrer Erbschaftsverzichtserklärung im Klaren sein.
Ohne notarielle Beurkundung geht es nicht
- Eines vorweg: Sie müssen Ihre Erbschaftsverzichtserklärung immer notariell beurkunden. Ein einfaches Schreiben genügt nicht. Keinesfalls sollten Sie versuchen, eine solche Erklärung selbst zu texten. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich oder notariell beraten. Bedenken Sie die Konsequenzen einer solchen Erklärung.
- Mit einer vorbehaltlosen Erbschaftsverzichtserklärung verzichten Sie auf Ihr gesetzliches Erbrecht. Sie sind dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und können insbesondere auch kein Pflichtteilsrecht mehr geltend machen.
Eine Erbschaftsverzichtserklärung gibt es in vielerlei Varianten
- Unterscheiden Sie den Erbverzicht, den Pflichtteilsverzicht und den Zuwendungsverzicht. Sinn solcher Verzichtserklärungen ist regelmäßig, dass ein Erblasser noch zu Lebzeiten seine Vermögensverhältnisse regeln möchte.
- Ausgangspunkt für eine solche Entscheidung ist oft die Situation, dass ein Erblasser vermeiden möchte, dass sein Erbe unter mehreren gesetzlichen Erben aufgeteilt und notfalls dazu verkauft werden muss. Ist der Erblasser Unternehmer, möchte er vielleicht einen bestimmten Erben zu seinem Nachfolger bestimmen und vermeiden, dass das Unternehmen infolge von Erbstreitigkeiten ruiniert wird. Ein Erblasser, der eine Immobilie besitzt, möchte vielleicht vermeiden, dass das Haus zum Ausgleich der Erbschaftsansprüche verkauft werden muss.
Denken Sie an Ihre Abkömmlinge
- Bei einem Erbverzicht verzichten Sie auf Ihr gesetzliches Erbrecht und das Pflichtteilsrecht. Beachten Sie, dass sich die Wirkung Ihres Verzichts auch auf Ihre Abkömmlinge erstreckt, sofern Sie nichts anderes vereinbaren. Sie können also auf Ihren Anteil verzichten, dennoch aber Ihre eigenen Abkömmlinge und damit die nachfolgenden Erben zum Zuge kommen lassen.
- Beachten Sie, dass durch Ihre Erbschaftsverzichtserklärung die Pflichtteilsrechte der anderen Erben erhöht werden.
- Bei einem Pflichtteilsverzicht verzichten Sie lediglich auf Ihr Pflichtteilsrecht. Sie und Ihr Stamm bleiben aber gesetzliche Erben. Dadurch erhöhen sich die Pflichtteilsrechte der anderen Pflichtteilsberechtigte nicht.
- Bei einem Zuwendungsverzicht verzichten Sie auf eine bestimmte Zuwendung. Ein solcher Verzicht ist nur relevant, wenn der Erblasser eine letztwillige Verfügung selbst nicht mehr widerrufen kann.
Verzichten Sie nur gegen angemessene Abfindungsregelungen
- Dass Sie infolge einer Erbschaftsverzichtserklärung vom Erbe ausgeschlossen sind, müssen Sie, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, mit dem Erblasser eine angemessene Abfindungsregelung vereinbaren.
- Sie sollten wissen, dass Sie eine Erbschaftsverzichtserklärung auch völlig legal beurkunden können, um Ihr Erbe dem Zugriff eventuell vorhandener Gläubiger zu entziehen. Zugleich dürfen Sie Ihre Abkömmlinge in die Erbfolge eintreten lassen.
- Beachten Sie, dass bei bestehender Vormundschaft oder Geschäftsunfähigkeit die Genehmigung des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts notwendig ist.
- Beachten Sie, dass dieser Textbeitrag nur eine erste Orientierungshilfe bieten kann und Sie sich angesichts der Komplexheit der Materie und der Tragweite Ihrer Entscheidung unbedingt anwaltlich beraten lassen sollten.
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