Was Sie benötigen
- Einkommensnachweis
- Kopie Ihres Personalausweises
- (Schufa-Auskunft)
Vor dem Formulieren der Elternbürgschaft
- Bevor Sie sich ans Formulieren einer Elternbürgschaft machen, sollten Sie Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Normalerweise ist das Formulieren der Elternbürgschaft nämlich Sache des Vermieters. Er sollte Ihnen ein entsprechendes Formular zukommen lassen, das Sie nur noch ausfüllen und unterschreiben müssen sowie die entsprechenden Nachweise beifügen.
- Ansonsten kann Ihnen der Vermieter ab auch genau mitteilen, welche Informationen aus der Elternbürgschaft hervorgehen müssen.
So schreiben Sie eine Elternbürgschaft
- Sollte der Vermieter über keinen Vordruck verfügen, ist das Formulieren der Elternbürgschaft keine große Sache. Sofern Sie sie von Hand schreiben, sollten Sie auf eine gut leserliche Schrift achten, damit die Bürgschaft rechtsverbindlich angenommen werden kann.
- In der Elternbürgschaft sollten Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse enthalten sein. Wenn beide Elternteile für das Kind bürgen, sollten auch die Daten von beiden angegeben werden.
- Desweiteren müssen Sie zum Ausdruck bringen, gegenüber wem (also dem Eigentümer bzw. dem Vermieter der Wohnung gegenüber) und für wen (also für Ihr Kind) Sie die Elternbürgschaft abgeben. Geben Sie dabei den vollständigen Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes sowie die Adresse der Mietwohnung an. Achten Sie dabei unbedingt darauf, die Höhe der Kaltmiete sowie der Nebenkosten in der Elternbürgschaft anzugeben.
- Wenn die Elternbürgschaft auf einen bestimmten Zeitraum befristet sein soll, müssen Sie das ebenfalls angeben. In der Regel wird vom Vermieter außerdem erwartet, dass die Elternbürgschaft ausdrücklich als unwiderruflich und selbstschuldnerisch kenntlich gemacht wird.
- Als Nachweise müssen Sie der Elternbürgschaft Ihre Einkommensnachweise, Kopien Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie unter Umständen eine Schufa-Auskunft beilegen.
Weiterlesen:
- Elternbürgschaft - so füllen Sie den Vordruck aus
- Selbstschuldnerische Elternbürgschaft - Wissenswertes zu Risiko und Handhabung
- Formulierung einer Bürgschaft - wie Sie einen Bürgschaftsvertrag aufsetzen können
- Pflichten des Vermieters - das ist zu beachten
- Übersicht: Alles zum Thema Rechte & Pflichten
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