Die Formulierung einer Bürgschaft bedeutet eine große Verantwortung. Und zwar für Sie selbst, weniger für die anderen. Derjenige, für den Sie bürgen und derjenige, dem gegenüber Sie die Bürgschaft erklären, profitieren von Ihrer Bereitschaft.
Eine Bürgschaft muss schriftlich erteilt werden
- Die Formulierung erfordert immer die Schriftform. Sie können keine Bürgschaft in elektronischer Form (E-Mail, Telefax) erklären.
- Wollen Sie gegenüber einer Bank bürgen, ist dies ohnehin nur auf einem speziellen Formular möglich, das die Banken dafür bereithalten.
Ohne beschränkende Formulierung haften Sie unbeschränkt
- Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Haftung einzuschränken. Ohne Einschränkung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Vor allem kann der Empfänger der Bürgschaft Sie direkt in Anspruch nehmen, sobald der Schuldner (also die Person, für die Sie bürgen) nicht zahlt, ohne dass er diesen Schuldner vorrangig in Anspruch nehmen müsste.
- Um diese Situation zu vermeiden, sollten Sie ausschließen, dass Sie "selbstschuldnerisch" haften. Verpflichten Sie den Empfänger der Bürgschaft, vorrangig den Schuldner in Anspruch zu nehmen. Im Idealfall greift Ihre Haftung erst dann, wenn der Bürger auch nach einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers nicht zahlt.
Beschränken Sie Ihre Haftung
- Versuchen Sie die Bürgschaft auf einen bestimmten Zeitraum zu beschränken, sodass diese erlischt, wenn ein bestimmter Zeitpunkt erreicht wird. Andernfalls haften Sie bis in alle Ewigkeit.
- Beschränken Sie die Haftung unbedingt auf einen bestimmten Betrag. Andernfalls haften Sie unbegrenzt.
- Bezeichnen Sie die Schuld, für die der Schuldner haftet. Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie nur für diese Schuld bürgen werden.
- Vermerken Sie in der Formulierung, dass die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner auf Sie übergeht, falls Sie aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden.
- Idealerweise formulieren Sie, dass Sie die Bürgschaft kündigen dürfen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verschlechtern oder dieser unbekannt umzieht.
- Alles in allem sollten Sie sich reiflich überlegen, ob Sie tatsächlich das Risiko eingehen möchten. Da der Gläubiger eine Bürgschaft verlangt, ist zu unterstellen, dass der Schuldner als nicht besonders kreditwürdig angesehen wird und Sie in dessen Risiko faktisch mit einsteigen.
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