Gründe und Leistungsumfang bei der Krankenkasse
- Einen Elektrorollstuhl erhalten Sie nur dann, wenn es sich dabei um ein Grundbedürfnis handelt, weil Sie ansonsten nicht mehr zur Teilhabe am allgemeinen Leben in der Lage sind. Er dient nicht dazu, dass Sie damit besser an Ihren gewohnten Freizeitgestaltungen teilnehmen können.
- Mit diesem speziellen und sehr kostspieligen Hilfsmittel muss eine Einschränkung oder Behinderung ausgeglichen werden. Dabei können Sie davon ausgehen, dass Ihre Krankenkasse immer das wirtschaftlich Notwendige übernehmen wird. Dies ist nicht gleichbedeutend mit dem besten Hilfsmittel, das es für Sie gibt.
- Sie müssen in der Lage sein, den Rollstuhl auch sicher bewegen zu können. Wenn dafür eine Einweisung oder Schulung notwendig ist, ändert dies nichts. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie aufgrund Ihrer Einschränkung zu einer Gefährdung für sich oder andere werden können. Momente, in denen Sie aufgrund Ihrer Erkrankung womöglich die Kontrolle über Ihren Körper oder Ihr Bewusstsein verlieren, können dabei Ihre Tauglichkeit zum Führen eines motorgetriebenen Rollstuhls aufheben.
- Elektrorollstühle, die Sie über die Kassen erhalten, sind Leihgaben. Jede Kasse hat einen gewissen Bestand gebrauchter Elektrorollstühle, die geprüft werden, ob diese nicht für Sie geeignet sind. Erwarten Sie deswegen nicht, dass Sie einen ganz neuen Rollstuhl erhalten. Erst, wenn keiner aus dem Bestand auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist, bekommen Sie ein neues Exemplar.
Die Vorgehensweise beim Beantragen eines Elektrorollstuhls
- Ohne ein Rezept durch Ihren Arzt wird die Kasse keine Kosten übernehmen. Klären Sie also zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt, ob Sie dieses Hilfsmittel benötigen. Er ist dafür zuständig, ein möglichst gut begründetes Rezept auszustellen, aus dem sich die Notwendigkeit für einen Rollstuhl mit elektrischem Antrieb ergibt.
- Haben Sie das Rezept, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese mit speziellen Sanitätshäusern zusammenarbeitet. Wird dies bestätigt, wenden Sie sich an diese, um die Bestellung des Rollstuhls zu organisieren.
- Extras wie eine höhere Geschwindigkeit als 6 km/h gehören nicht zum gewöhnlichen Leistungsumfang. Sie haben zwar einen Anspruch darauf, dass das Hilfsmittel zu Ihrer Einschränkung passt, medizinisch nicht nötige Sonderwünsche gehen jedoch zu Ihren Lasten. Beachten Sie dies, wenn Sie die Bestellung machen.
- Hat das Sanitätshaus Ihr Rezept und den Kostenvoranschlag eingereicht, kann es geschehen, dass die Kasse die Kostenübernahme ablehnt. Legen Sie Widerspruch ein und lassen den Vorgang mit dem medizinischen Dienst prüfen. Rechnen Sie auch noch während der Antragstellung mit einer zusätzlichen Prüfung durch die Kasse. Dies dient der Bestätigung der ärztlichen Einschätzung.
- Es ist möglich, dass es Alternativen zu Ihrem beantragten Hilfsmittel gibt. Liegt der Grund für Ihren Antrag darin, dass Ihre Hilfsperson körperlich nicht mehr in der Lage ist, Sie im Rollstuhl zu schieben, gibt es elektrische Schiebehilfen oder Treppensteigehilfen. Seien Sie offen für Vorschläge, die vielleicht sogar besser zu Ihrer persönlichen Situation passen als der Elektrorollstuhl.
In den meisten Fällen benötigen Sie etwas Geduld, bis das Verfahren zu Ihrer Zufriedenheit abgeschlossen werden kann.
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