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Rehasport - Finanzierung durch die Krankenkasse

Inhaltsverzeichnis

Rehasport - ohne Schmerzen und mit verbesserter Beweglichkeit zurück in ein normales Leben.
Rehasport - ohne Schmerzen und mit verbesserter Beweglichkeit zurück in ein normales Leben.
Leiden Sie an einer Krankheit oder haben eine Verletzung? Dann ist Rehasport sinnvoll. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung die Kosten.

Wer beantwortet Fragen zum Thema „Rehasport“?

Sie haben eine dauerhafte Erkrankung? Oder hatten Sie einen Unfall und haben sich verletzt? In solchen Fällen sollten Sie über Ihren Fach-, Kinder- oder Hausarzt Rehasport beantragen. 

In Fällen von chronischen Erkrankungen sowie Unfällen soll der Rehasport Ihnen helfen, Ihre ursprüngliche Funktionalität wiederzuerlangen. Durch gezieltes Funktionstraining werden Beschwerden, Schmerzen sowie Bewegungseinschränkungen gelindert und im besten Fall rehabilitiert.

Wo wird ein Antrag gestellt?

In der Regel stellen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob Leistungen dieser Art angeboten werden.

Ergänzend sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob es Kooperationspartner für diese Leistungsart gibt. Die Finanzierung der Kosten trägt einzig und allein die Krankenkasse.

Wie wird Rehasport beantragt?

Es gibt einige Dinge, die bei der Beantragung zu beachten sind. Zuerst sollte im intensiven Gespräch mit Ihrem Fach-, Kinder- oder Hausarzt herausgefunden werden, ob und in welcher Weise Sie Rehasport benötigen.

Über Ihre Krankenkasse, Ärzte oder Ihnen bereits bekannte therapeutische Einrichtungen erhalten Sie Adressen von zugelassenen und zertifizierten Rehasport-Institutionen. Haben Sie verschiedene Adressen bekommen, ist es ratsam, sich jede Gruppe anzuschauen und eine Probestunde zu absolvieren.

Haben Sie die passende Einrichtung für sich gefunden? Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt und lassen sich den Vordruck für Rehabilitationssport ausstellen. Die Beantragung ist im engeren Sinne gesehen relativ einfach, aber trotzdem mit etwas Bürokratie verbunden.

Was auf keinen Fall fehlen darf, sind Angaben zur Ihrer durchführenden Institution (Anschrift, Telefon) sowie Ihr zu therapierender Leistungsbereich. Des Weiteren müssen Diagnosen ordnungsmäßig und sorgfältig eingetragen werden. Eine der entscheidenden Angaben ist, in welche krankheitsspezifische Therapie-Gruppe Sie eintreten sollen.

Auf dem Vordruck sind alle Fragen zur Antragsstellung aufgelistet. Diese muss Ihr behandelnder Arzt ordnungsgemäß und sorgfältig ausfüllen. Es ist darauf zu achten, den Antrag ohne Fehler genau auszufüllen. Sollte ein Kreuzchen nicht korrekt gesetzt sein oder fehlen, lehnt Ihre Krankenkasse den eingereichten Antrag umgehend ab.

Dauer und Länge des Rehabilitationssport

Ihr Arzt muss bescheinigen, wie oft Ihre Therapie wöchentlich stattfinden soll. Hierbei ist zwischen ein- oder zweimal pro Woche zu wählen. Die Dauer einer Therapieeinheit liegt in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten. 

Des Weiteren können bei der Antragstellung verschiedene Zeiträume oder -längen angekreuzt werden. Die Maximaldauer, die verordnet werden kann, liegt bei 52 Therapieeinheiten. Diese müssen Sie innerhalb von 18 Monaten aufgebraucht haben. 

Kreuzt Ihr Arzt die Maximaldauer an, kann Ihre Krankenkasse den kompletten Zeitraum genehmigen. In einigen Fällen kann es aber vor kommen, dass erst einmal nur 26 Therapieeinheiten verschrieben werden. Diese Konstellation ist keinesfalls ungewöhnlich, da Ihre Krankenkasse prüfen möchte, ob die Art der Therapie bei Ihnen anschlägt. Zudem möchte die Kasse überprüfen, ob Sie die Leistung regelmäßig in Anspruch nehmen.

Einreichen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse

Hat Ihr Arzt das Formular ausgefüllt, muss er es unterschreiben und mit dem Praxis- sowie Datumsstempel versehen.

Im Anschluss reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Haben Sie die Möglichkeit direkt vor Ort zur Krankenkasse zu gehen, sollten Sie dies tun. Der Vorteil hierbei liegt darin, dem Sacharbeiter direkt ausstehende Fragen zu beantworten. Dadurch können Sie die Antragsstellung beschleunigen.

Sollte Ihre Krankenkasse an einem anderen Ort beheimatet sein, senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post. Ihre Kasse wird den Antrag auf Rehasport zeitnah prüfen und Ihnen anschließend das Ergebnis schriftlich mitteilen.

Rehasport - nur mit Genehmigung!

Haben Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse erhalten, steht dem Projekt „Rehasport“ nichts mehr im Wege. Ab dem Moment der Genehmigung können Sie mit dem Rehasport in Ihrer ausgewählten Gruppe beginnen.

helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im Gesundheitswesen gearbeitet. Heute ist sie als freie Autorin und ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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