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Auflassungsvormerkung - Dauer und Wissenswertes

Inhaltsverzeichnis

Die Vormerkung sichert die Rechtsposition des Käufers.
Die Vormerkung sichert die Rechtsposition des Käufers.
Die Auflassungsvormerkung ist die Vorstufe zum Eigentumserwerb. Die Dauer des Verfahrens lässt sich beeinflussen, indem der Verkäufer schnellstmöglich die Belastungen im Grundbuch löscht und Sie zügig den Kaufpreis beschaffen.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, läuft ein komplexes Verfahren ab, das schließlich zur Eigentumsübertragung vom Verkäufer auf den Käufer führt.

Immobilienkaufverträge werden notariell beurkundet

  • Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie muss immer notariell beurkundet werden. Privatschriftliche Kaufverträge sind null und nichtig. Nur der den Kaufvertrag beurkundende Notar ist berechtigt, die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt zu beantragen.
  • Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages sind Sie noch lange nicht Eigentümer der Immobilie. Aufgabe des Notars und des Verkäufers ist es, die im Grundbuch noch eingetragenen Belastungen (Grundschulden, Hypotheken, Wohnrechte) zu beseitigen und die lastenfreie Übergabe an den Erwerber zu gewährleisten.
  • Außerdem müssen Sie als Käufer den Kaufpreis bezahlen. Müssen Sie diesen finanzieren, dauert der Prozess etwas.

Die Auflassungsvormerkung sichert Ihre Rechtsposition als Käufer

  • Bevor diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie verständlicherweise nicht im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden. Um aber zu verhindern, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals an einen anderen Interessenten verkauft, wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten eingetragen.
  • Der Begriff der Auflassung beinhaltet, dass das Eigentum an einer Immobilie im Grundbuch umgeschrieben wird. Um diese anstehende Auflassung zu gewährleisten, wird eine Vormerkung eingetragen. Diese ist dann die Auflassungsvormerkung. Sie werden als Käufer vorgemerkt.

Die Dauer des Verfahrens hängt von den Umständen ab

  • Die Dauer des Verfahrens selbst können Sie beeinflussen, indem Sie einerseits zunächst den Verkäufer motivieren, möglichst schnell die Belastungen aus dem Grundbuch zu tilgen, und andererseits möglichst schnell Ihre Kaufpreisfinanzierung realisieren.
  • Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Notar die eigentliche Auflassung, sprich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, beantragen.
  • Gehen Sie davon aus, dass die Dauer des Verfahrens von der Beurkundung des Kaufvertrages bis hin zur Auflassung im Grundbuch in einfachen Fällen mindestens vier Wochen in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist dann, dass das Grundbuch keine Belastungen enthält und Sie den Kaufpreis mehr oder weniger in bar bezahlen. Ansonsten rechnen Sie mit einer Dauer von mindestens acht Wochen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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