Was Sie benötigen
- Größe der Wohn- und Nutzfläche
- Angaben zur Bauart
- Angaben zum Baujahr
- Angaben zur baulichen Austattung
- Förderungsnachweise
Einheitswert ermitteln
- Der Einheitswert wird zur Festlegung der Grund- und Gewerbesteuer bestimmt, wobei die Ermittlung nach Vorschriften des Bewertungsgesetzes erfolgt. Die Festlegung nimmt das zuständige Finanzamt vor.
- In einem Ertragswertverfahren werden dazu die erzielbare Jahresmiete, die Größe der Wohn- und Nutzfläche, die bauliche Ausstattung, die Bauart, das Baujahr und die Förderungsart geprüft.
- Der ermittelte Grundstückswert beinhaltet den Boden- und Gebäudewert, inklusive vorhandener Außenanlagen.
- Im Anschluss an ein Sachwertverfahren erhalten Sie einen Bescheid, über den Einheitswert Ihres Grundstücks.
Festlegung der Grundstücksteuer anhand des Einheitswertes
- Anhand des Einheitswertes ermittelt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Dabei wird der Einheitswert mit einer bestimmten Steuermesszahl multipliziert. Diese Steuermesszahl ist im Grundsteuergesetz verankert. Nach Abschluss der Ermittlung erhalten Sie den Grundsteuermessbescheid.
- Die endgültige Grundsteuerschuld wird jedoch, mittels Hebesatz, von Ihrer zuständigen Gemeinde erhoben. Der Hebesatz ist in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich und wird jährlich in den Haushaltssatzungen bekannt gegeben.
- Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem individuellen Hebesatz multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leistende Grundstückssteuer ergibt.
Nach der Ermittlung des Einheitswertverfahrens, des Sachwertverfahrens und des Grundstücksmessbetrages errechnet Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Grundstückssteuer. Abschließend erhalten Sie den Grundsteuerbescheid.
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