Grundsteuer bemisst sich nach drei Faktoren
- Um die Grundsteuer für eine Eigentumswohnung zu berechnen, sind drei Faktoren ausschlaggebend.
- Erste Rechengröße ist der Einheitswert der Immobilie oder des Grundstücks. Dieser wird vom örtlichen Finanzamt auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes festgelegt.
- Der Einheitswert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese ergibt sich aus den Paragrafen 15 und 16 des Grundsteuergesetzes und betragen im Einzelnen 6 o/oo für forst- und landwirtschaftliche genutzte Betriebe, 3,1 o/oo für Zweifamilienhäuser und 3,5 o/oo für alle restichen Grundstücke. Einfamilienhäuser bilden eine Ausnahme, da hier zwei Messzahlen Anwendung finden. Für die ersten 38.346,89 Euro werden 2,6 o/oo des Einheitswertes berechnet, der darüber hinausgehende Wert wird mit 3,5 o/oo veranschlagt.
- Das Produkt aus Einheitswert und Steuermesszahl ist der Steuermessbetrag. Um die Grundsteuer für die Eigentumswohnung zu berechnen, ist eine Rücksprache mit der Gemeinde notwendig. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von Kommune zu Kommune variiert, Grund dafür ist der Hebesatz.
Abgaben für Eigentumswohnung selbst berechnen
- Um die Grundsteuer für die gesamte Liegenschaft zu berechnen, benötigen Sie jetzt noch den Hebesatz, der von der Gemeinde festgelegt wird. Diesen können Sie im örlichen Rathaus erfragen.
- Die Formel für die Grundsteuer lautet Einheitswert *Steuermesszahl = Steuermessbetrag. Daraus ergibt sich Steuermessbetrag * Hebesatz = Grundsteuer.
- Um die anteilige Grundsteuer für die Eigentumswohnung zu berechnen, müssen Sie jetzt noch die Grundsteuer mit dem Anteil der Eigentumswohnung an der Gesamtliegenschaft multiplizieren. Den Anteil der Eigentumswohnung finden Sie in der Teilungserklärung.
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