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Eingetragene Lebenspartnerschaft und Steuerklasse - das sollten Sie beachten

Lebenspartnerschaften werden einer Ehe immer ähnlicher.
Lebenspartnerschaften werden einer Ehe immer ähnlicher.
Um der Ungerechtigkeit Herr zu werden, dürfen nun auch eingetragene Lebenspartner ihre Steuerklasse wählen. Allerdings sollten Sie bezüglich der Steuerklassenwahl und der eingetragenen Lebenspartnerschaft einiges beachten.

Was eine eingetragene Lebenspartnerschaft bedeutet

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft definiert sich laut Lebenspartnerschaftsgesetz wie folgt:

  • Es handelt sich hierbei um eine Lebenspartnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen.
  • Die Lebenspartnerschaft wird generell beim Standesamt des Wohnortes eingetragen.
  • Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird bezüglich der Rechte und Pflichten einer Ehe gleichgestellt. Dies bedeutet, dass beide Partner verpflichtet sind, sich um den Partner zu sorgen, zusammen zu leben und im Notfall gegenseitig Unterhalt zu leisten. Gleichzeitig darf auch ein gemeinsamer Familienname geführt werden.

Die perfekte Steuerklasse wählen

Bei zwei Eheleuten wird normalerweise das Splittingverfahren angewandt. Dies bedeutet, dass beide Einkommen zuerst addiert werden, um anschließend durch zwei dividiert auf beide Eheleute aufgeteilt zu werden. Dementsprechend fällt der Steuersatz aus. Bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sollten Sie bezüglich der Steuerklasse nachfolgendes beachten:

  • Sie können beim Finanzamt die gleiche Steuerklasse beantragen, wie dies auch Eheleute dürfen. Dies bedeutet, Sie können sich auch für die Steuerklassen III und V entscheiden, wenn dies zu einem finanziellen Vorteil führt.
  • Hierbei sollten Sie aber beachten, dass das Splittingverfahren - wie bei Eheleuten - nicht angewandt wird.
  • Aus diesem Grund sollten Sie vorher berechnen, ob sich eine Steuerklassenänderung überhaupt lohnt oder, ob Sie bei der bisherigen Steuerklassenwahl bleiben sollten.
  • Notfalls können Sie sich auch von einem Steuerberater bzw. vom Finanzamt beraten lassen, für welche Steuerklassen Sie sich entscheiden sollten.
  • Gleichzeitig gelten die gleichen Regeln wie bei Eheleuten: Eine Steuerklassenwahl III und V funktioniert nur, wenn ein Ehepartner nicht arbeitet oder dessen Einkommen entsprechend niedrig ausfällt, damit sich ein Steuerklassenwechsel lohnt.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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