Alle Kategorien
Suche

Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen

Inhaltsverzeichnis

Bei rechtlichen Problemen sind Sie nicht alleine - notfalls greift die Beratungshilfe
Bei rechtlichen Problemen sind Sie nicht alleine - notfalls greift die Beratungshilfe
Ob der Hund Ihren Nachbarn zu laut bellt, Sie gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch einlegen möchten oder der Vermieter sich partout gegen eine Mietminderung sperrt – es gibt viele alltägliche Ereignisse, welche sich am besten mit einer individuellen Rechtsberatung überstehen lassen. Ihr gutes Recht ist in unserem Staat dabei keine Frage des Geldbeutels – wer weder über eine Rechtsschutzversicherung noch die finanziellen Ressourcen für den Gang zum Anwalt verfügt, kann den Weg der staatlichen Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dazu stellt Ihnen das zuständige Amtsgericht einen sogenannten Berechtigungsschein aus, der Ihnen für maximal 10 € qualifizierte Rechtsberatung sichert.

Was Sie benötigen

  • Konkretes juristisches Problem
  • Nachweis Ihrer Bedürftigkeit (z.B. über Kontoauszüge, amtliche Bewilligungsbescheide für Leistungen)
  • Adresse des örtlichen Amtsgerichts und/oder des gewünschten Anwalt (z.B. aus dem Branchenverzeichnis)
  • Antragsformular für Beratungshilfeschein
  • Maximal 10 € (einige Anwälte sind kulant)

Die Zuständigkeiten für Beratungshilfe sind klar festgelegt

  • Für den Antrag auf Beratungshilfe bei einem konkreten rechtlichen Problem wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes.
  • Alternativ können Sie aber meistens auch bei Ihrem Rechtsanwalt einen Antrag auf Beratungshilfe stellen – dieser leitet den Antrag dann an das Amtsgericht weiter. Da allerdings nicht alle Anwälte diesen Service anbieten, empfiehlt es sich, dies vorher telefonisch zu erfragen.
  • Am einfachsten gelingt Ihre Antragstellung, wenn Sie gleich das Standardformular für Beratungshilfe verwenden, dass Sie auch online auf den Seiten der Bundes- und Landesjustizministerien finden.
  • Achtung: Beachten Sie bitte, das dieses Vorgehen in Hamburg und Bremen  nicht zugelassen ist. Dort bestehen allerdings Möglichkeiten zu der Rechtsberatung gegen eine Gebühr von 10 € bei der Öffentlichen Rechtsauskunftsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Die Bedürftigkeitsprüfung für den Berechtigungsschein

  • Ein Großteil der Angaben in Ihrem Antrag stellt die üblichen verwaltungstechnischen Forderungen dar. Wichtig ist, dass Sie gemäß den spezifischen Kategorien Ihre Einkommensverhältnisse hinreichend darlegen und mitteilen, ob Sie eine Rechtschutzversicherung haben.
  • Dieses Verfahren ist sicherlich unangenehm, dient aber einer effizienten und gerechten Verteilung staatlicher Finanzmittel. Deshalb ist es auch wichtig, dass Sie Ihre Angaben wie gefordert mit den entsprechenden Belegen – insbesondere zu Ihrer Einkommens- bzw. Vermögenssituation sowie dem Bezug staatlicher Leistungen – untermauern. Je umfangreicher Ihr Antrag eingereicht wird, desto schneller wird er auch bearbeitet.
  • Wenn über Ihren Antrag positiv entschieden wird, erhalten Sie den sogenannten Berechtigungsschein. Ihre maximalen Kosten einer anwaltlichen Beratung betragen dann 10 € - die restlichen Kosten trägt das Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.?

Achten Sie auf das Kleingedruckte!

  • Beachten Sie, dass Sie – wie bei den meisten Anträgen – lediglich dann eine Kostenerstattung erhalten können, wenn Sie vor Inanspruchnahme einer Leistung bereits den Antrag eingereicht haben. 
  • Wenn Sie keine außergerichtliche Beratung bzw. Vertretung, sondern den Beistand in einem Verfahren benötigen, können Sie den Berechtigungsschein nicht verwenden. In diesem Fall greift die sogenannte Prozesskostenhilfe.
Teilen: