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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung verlängern - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Verlängerung der Steuerbefreiung bringt Vorteile.
Verlängerung der Steuerbefreiung bringt Vorteile.
Wenn Sie als deutscher Bürger eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Anspruch nehmen können, erhalten Sie daraus einige Vorteile, die nicht zu unterschätzen sind. Zum einen haben Sie bei Zinserträgen keine Abgeltungssteuer abzuführen und brauchen auch keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Banken müssen dann von Ihnen auch keine Freistellungsaufträge verwalten. Durch die Befristung dieser Bescheinigung sollten Sie als Anspruchsberechtigter stets auf das rechtzeitige Verlängern achten.

Was Sie benötigen

  • Bescheinigung über Einkünfte
  • Bisherige Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Bankbestätigung
  • Verlängerungsantrag
  • Steuerbefreiung

Bei Nichtveranlagungsbescheinigung Frist bzw. Gültigkeit beachten 

  • Das zuständige Finanzamt stellt Geringverdienern, minderjährigen Kindern und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) auf Antrag aus, die in der Regel auf drei Jahre befristet ist. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die kontoführende Bank, die dann bei der abzuführenden Abgeltungssteuer aus den erzielten Zinserträgen diese Personen nicht zu berücksichtigen braucht.
  • Es ist für jeden Steuerzahler sinnvoll, darauf zu achten, dass die NV-Bescheinigung rechtzeitig bei der Bank abgegeben wird, denn dadurch ist diese nicht mehr zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet, wodurch ein Steuerabzug bei Kapitalerträgen nicht zur Ausführung kommen muss.
  • Gleichzeitig muss der Sparer noch den benötigten Freistellungsauftrag der Bank vorlegen, sodass die Kapitalerträge ohne Abzüge abgeschöpft werden können.
  • Ein Antrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist nur erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 Euro für Einzelpersonen oder für Ehegatten bis zu einem Betrag von 1602 Euro jährlich gegeben sind bzw. übersteigen. Andernfalls reicht eine Abgabe von einem Freistellungsauftrag beim Kreditinstitut aus.

   Verlängern für Berechtigung mit Online-Steuerrechner prüfen

  • Im Internet finden Sie als Interessent die bequeme Möglichkeit, mit einem kostenlosen Online-Steuerrechner Ihre Berechtigung für eine Nichtveranlagungsbescheinigung durch Eingabe Ihrer Daten und Informationen zu überprüfen.
  • So erfahren Sie vorab, wie das Finanzamt über Ihren Antrag bzw. über eine Verlängerung entscheidet.

Nichtveranlagungsbescheinigung problemlos beim Finanzamt verlängern 

  • Nach der Eingabe Ihrer Daten in einen Online-Steuerrechner haben Sie die Möglichkeit, ein amtliches Formular als PDF-Dokument auszufüllen und anschließend an Ihr zuständiges Finanzamt zu senden.
  • Sie können natürlich auch das Verlängern Ihrer Nichtveranlagungsbescheinigung direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt mit den entsprechenden Unterlagen vornehmen.

Steuererklärung für Nachforderung versäumter Verlängerung der NV nutzen 

  • Haben Sie es aufgrund wichtiger Gründe versäumt, Ihren Freistellungsauftrag oder eine Verlängerung Ihrer Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrer Hausbank einzureichen, haben Sie für das zu Unrecht abgeführte Geld, also die Abgeltungssteuer, immer noch die Möglichkeit, durch Abgabe einer Steuererklärung am Jahresende die zu viel gezahlten Steuern erstattet zu bekommen.
  • Auch bei der Abgabe von Steuererklärungen sind bestimmte Fristen einzuhalten, die es zu berücksichtigen gilt, wie z. B. der 31.5. des Folgejahres.
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