Eine zu hohe Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückbekommen
- Falls Sie bei Ihrem Kreditunternehmen einen zu niedrigen Freistellungsauftrag für die Kapitalertragssteuer abgegeben haben und die Freigrenze damit nicht überschritten ist, dann hat die Bank Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt. Sie fordern das Geld zu Recht zurück.
- Da Ihre Bank den Betrag Ihrer Kapitalertragssteuer an das Finanzamt überwiesen hat, können Sie die Rückzahlung auch nur beim Finanzamt beantragen und dort zurückbekommen und nicht von Ihrer Bank. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Bank kostenfrei eine Steuerbescheinigung ausstellen.
Machen Sie Ihre Einkommenssteuererklärung
- Einen Antrag auf Rückzahlung können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung für das jeweilige Jahr stellen. Für eine Rückzahlung müssen Sie Ihre gesamten Kapitalerträge in der Anlage "KAP" bei Ihrer Einkommenssteuererklärung eintragen. Sie haben ja von Ihrer Bank eine Bescheinigung über die für Sie abgeführte Abgeltungssteuer erhalten, die Sie dem Formular beilegen. Das Finanzamt rechnet Ihnen dann den gesetzlich festgelegten vollen Freibetrag an.
- Die Kapitalertragssteuer stellt eine Einkommenssteuervorauszahlung dar und wird mit der für Sie anfallenden Einkommenssteuer verrechnet. Ein von Ihnen zu viel gezahlter Betrag wird dann zurück erstattet.
- Wenn bei Ihrer Steuererklärung insgesamt eine Einkommenssteuernachzahlung herauskommt, dann wird diese durch die Freibetragsberücksichtigung der Kapitalertragssteuer entsprechend kleiner ausfallen und eine Rückzahlung auch entsprechend größer. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung erhalten Sie so eine Berücksichtigung der zu viel gezahlten Kapitalertragssteuer direkt vom Finanzamt.
- Die Beamten des Finanzamtes prüfen dabei auch gleichzeitig automatisch, ob Ihr Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Dadurch könnte eine Erstattung der Kapitalertragssteuer für Sie noch höher ausfallen. Sie können noch mehr Geld zurückbekommen.
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