Nebenabreden im Arbeitsvertrag vereinbaren kann den Job erleichtern
- Bei einem neuen Job geht es im Arbeitsvertrag vorrangig um die Arbeitszeiten, den Urlaub und um das Gehalt. Aber auch Dinge wie die vereinbarte Firmenwagennutzung, der Zeitausgleich für Überstunden und mehr muss schriftlich festgehalten werden - sonst müssen Sie wahrscheinlich nach Beginn mit dem neuen Job feststellen, dass besprochene Bedingungen dann nicht eingehalten werden.
- Nachdem Sie geschickt verhandelt haben, können Ihnen Zusatzvereinbarungen Ihren Job durchaus erleichtern. Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, diese Details als Nebenabreden im Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Wie lassen sich solche Vereinbarungen als Nebenabreden im Arbeitsvertrag gestalten?
- Es kommt immer darauf an, in welcher Branche Sie tätig und für welche Aufgabenbereiche Sie zuständig sind. Davon hängt es ab, welche Zusatzpunkte Sie im Arbeitsvertrag aufnehmen können. Dabei geht es immer um ein gutes Übereinkommen mit Ihrem neuen Arbeitgeber.
- Die Nebenabreden sind aus tarifrechtlicher Sicht nicht notwendig, deshalb werden Sie in der Regel auch immer gesondert aufgeführt. Diese Abreden können Prämien und Boni versprechen, oder aber Umzugskosten oder Fahrkostenbeihilfen betreffen. Weitere beliebte Themen sind hier eine Dienstwagennutzung, die Fortbildungskosten und eine Beteiligung Ihres Arbeitgebers bei der Wohnungssuche.
Beachten Sie die Formalitäten
- Beachten Sie aber bei den Nebenabreden, dass diese wie ein Vertrag mit der Unterschrift von Ihnen und Ihrem Chef bestätigt werden müssen und nur so einen rechtlichen Vertragsstatus erhalten. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen dagegen kann es dann zu Konsequenzen kommen.
- Es muss in der Regel deshalb auch eine Vertragsstrafenklausel ausdrücklich schriftlich festgehalten werden. Dabei sollten auch die möglichen Vergehensarten gegen die Nebenabreden im Vertrag mit aufgenommen werden.
- Eine Nebenabrede können Sie meist dann verhandeln, wenn Sie für die Besetzung der Stelle besonders gut geeignet sind. Dabei kann eine leichte Überqualifizierung niemals schaden.
- Vermeiden Sie aber, einen Forderungskatalog aufzustellen. Denn dies disqualifiziert Sie in der Regel nur. Allerdings können Sie diskret bei einigen Punkten nachfragen.
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