So vereinbaren Sie eine Mieterhöhung mit dem Untermieter
- Sie sollten mit Ihrem Untervermieter unbedingt einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen. Ihr Vermieter muss der Untervermietung mit dem bestimmten Untermieter vorher zustimmen. Eine generelle Zustimmung zur Untervermietung mit einer beliebigen Person genügt nicht.
- Legen Sie in dem schriftlichen Untermietvertrag folgende Klauseln fest: Benennung der Mietsache, Bezeichnung der Räume, die untervermietet werden, Höhe der Untermiete, Fälligkeitstermin, Mieterhöhung und Nebenkostenerhöhung, die durch den Eigentümer anfallen können, Kaution, Nebenräume, Verweis darauf, dass eine weitere Untervermietung verboten ist (sog. Unteruntervermietung) und Kündigungsfrist.
- Erhöht nun Ihr Vermieter den Mietzins und kommt es so zu einer Mieterhöhung, können Sie die Miete für den Untermieter erhöhen. Der Untermieter wird sich auf die Höhe der Nebenkosten auswirken, daher kann es passieren, dass der Mietzins erhöht wird. Sie sollten den Betrag schriftlich in dem Untermietvertrag fixieren, weil er die Hauptleistungspflicht ist. Halten Sie unbedingt die Schriftform ein. So können Sie im Nachhinein beweisen, was Sie vereinbart haben.
- Sie können hingegen nicht beliebig die Höhe der Untermiete verändern. Sie haben einen Vertrag über die zur Untermiete bestimmten Räume und eine bestimmte Miethöhe geschlossen. Dies sind die Hauptleistungen des Untermietverhältnisses, die Sie ohne Änderung der Gesamtmiete, die vom Vermieter ausgeht, nur ändern können, wenn Sie Ihrem Untermieter eine Änderungskündigung ausstellen.
- Bei der Änderungskündigung müssen Sie sich an die Kündigungsfrist halten. Sie muss ebenfalls in Schriftform erfolgen und dem Untermieter zugehen.
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