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Eine Kündigung dem Anwalt aussprechen - das sollten Sie dabei beachten

Inhaltsverzeichnis

Seine Arbeit wird bezahlt, nicht der Erfolg.
Seine Arbeit wird bezahlt, nicht der Erfolg.
Rechtsanwälte sind auch nur Menschen. Es kann also durchaus sein, dass Sie an einen Anwalt geraten, mit dem Sie einfach nicht zurechtkommen. Möglich ist auch, dass Sie sich schlecht vertreten fühlen und deswegen einen anderen Rechtsbeistand haben möchten. Die Kündigung des Mandatsverhältnisses ist möglich, kann aber Folgen haben.

Gründe für eine Kündigung

Natürlich können Sie sich auf Wunsch einen neuen Anwalt suchen. Zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter besteht allerdings ein gültiger Vertrag, der bei einer Kündigung finanzielle Folgen haben kann. Bevor Sie also einen anderen Juristen beauftragen, prüfen Sie, aus welchen Gründen Sie das Mandatsverhältnis beenden wollen.

  • Wenn Sie sich unverstanden fühlen, muss dies nicht immer an Ihrem Rechtsvertreter liegen. Er vertritt Sie zwar, aber zu seinen unangenehmen Aufgaben gehört auch, Ihnen die manchmal bittere Wahrheit über Ihre Rechtsauffassung mitzuteilen. Besser er zeigt Ihnen die Fehler in Ihrer Logik auf als später ein Richter oder die Gegenanwälte.
  • Wenn Sie manchmal wochenlang nichts von Ihrer Sache hören, hat dies nichts mit mangelhafter Bearbeitung oder Desinteresse Ihres Bevollmächtigten zu tun. Es ist in vielen Verfahren so, dass diese durch die gesetzten Fristen sehr lange dauern. Jeder Beteiligte bekommt Zeit, um sich zu äußern. In der Zwischenzeit passiert nichts. Ihr Prozessbeistand wartet also ab.
  • Rechtsanwälte sind dazu da, juristische Fragen zu klären und das Verfahren zu betreiben. Sie sind keine Vertrauten oder Therapeuten, die Ihnen stundenlang zuhören können, wenn Sie der ganze Rechtsstreit psychisch belastet. Wöchentliche Telefonate oder immer wieder neue Besprechungstermine sind nicht Bestandteil der Kanzleiaufgaben.
  • Stellen Sie allerdings fest, dass Ihrem Bevollmächtigten Fehler passieren oder er Fristen verpasst, ist die Kündigung des Mandats durchaus die richtige Entscheidung. Eine schlechte Leistung, eine Verschleppung der Angelegenheit durch einen unmotivierten Juristen oder eine unordentliche Aktenführung mit verschwindenden Dokumenten ist nicht zu akzeptieren.

Das Mandat korrekt beenden

  • Grundsätzlich können Sie mit einem schriftlichen Kündigungsschreiben jedes Mandat beenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie deswegen keine Rechnung bezahlen müssen. Die Gebühren entstehen nicht als Erfolgshonorar, sondern decken die juristischen Dienste ab. Sie haben also die Kosten zu tragen, die bis zum Zeitpunkt der Mandatsbeendigung entstanden sind.
  • Liegt wirklich eine schlechte Leistung vor, mahnen Sie Ihren Anwalt zuvor mit einer Fristsetzung ab. Darin fordern Sie ihn auf, die bislang versäumten Dinge nachzuholen. Tut er dies nicht, steigen Ihre Chancen, dass Sie nicht zum Ausgleich der Kostenrechnung verpflichtet sind.
  • In allen anderen Fällen ist es oft sinnvoller, sich zuvor einen neuen Bevollmächtigten zu suchen, diesen zu beauftragen, das Mandat zu kündigen und seinen Kollegen zur Übergabe der Handakte aufzufordern. Legen Sie bei dem neuen Vertreter die Karten offen auf den Tisch und erklären möglichst objektiv, warum Sie das alte Mandatsverhältnis gekündigt haben.
  • Sie benötigen in jedem Fall einen neuen Vertreter, wenn Sie sich in einem Prozess mit Anwaltspflicht befinden. Solange sich kein neuer Prozessvertreter in Ihrem Namen beim Gericht meldet, wird das Gericht sich ausschließlich an Ihren alten Rechtsvertreter wenden.
  • Gehen Sie davon aus, dass Sie nun zweimal eine Kostenrechnung zu begleichen haben. Je nach Verfahrensstand kann es sein, dass Ihr neuer Vertreter die gleichen Gebühren geltend machen wird wie Ihr früherer. Dies ist rechtens und nach den Gebührenvorschriften zulässig.

Anwalt mit Prozesskostenhilfe

  • Wurde Ihnen für den Rechtsstreit Beratungshilfe oder im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt, ist der Anwaltswechsel immer etwas problematisch. Dies liegt daran, dass die Landeskasse nur selten die Notwendigkeit einsieht, wegen Ihrer Probleme mit dem Prozessvertreter gleich zweimal die Rechnung zu übernehmen.
  • Versuchen Sie, den Mandatswechsel möglichst friedlich durchzuführen. Viele Anwälte einigen sich untereinander, wie sie die Änderung der Prozesskostenhilfe mit dem Gericht organisieren, und teilen die Gebühren dann unter sich auf.
  • Wenn es nicht anders geht, müssen Sie die Kosten des neuen Bevollmächtigten selbst übernehmen. Dies wird Ihnen allerdings schwerfallen, denn schließlich haben Sie nicht ohne Grund einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
  • Wählen Sie also Ihren Anwalt immer dann ganz besonders sorgfältig aus, wenn Sie bereits wissen, dass Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe benötigen werden.

Bevor Sie sich für eine Kündigung des Vertrages entscheiden, sprechen Sie einfach ruhig und ehrlich mit Ihrem Anwalt. Viele Unstimmigkeiten beruhen einfach auf Missverständnissen, die sich mit einigen Worten klären lassen.

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