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Eine Heizungsreparatur auf die Nebenkosten umlegen - was Sie als Vermieter wissen sollten

Heizungsreparatur ist Vermieterangelegenheit.
Heizungsreparatur ist Vermieterangelegenheit.
Vermieter dürfen Nebenkosten weitgehend auf den Mieter umlegen. Die Heizungsreparatur gehört jedoch nicht dazu. Die dafür anfallenden Kosten sind nämlich keine Betriebskosten.

Die Heizung gehört zur Grundausstattung einer Mietwohnung. Als Vermieter sind Sie mit mietvertraglich verpflichtet, Ihrem Mieter den ordnungsgemäßen Gebrauch der vermieteten Wohnung zu gewährleisten.

Die Heizungsreparatur ist Vermieterpflicht

  • Fällt die Heizung aus und ist eine Heizungsreparatur erforderlich, ist der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung zumindest in den kalten Monaten des Jahres nicht mehr möglich. Sie sind verpflichtet, die Heizung umgehend zu reparieren.
  • Tun Sie dieses nicht, hat der Mieter nach Fristsetzung ein Selbstabhilferecht und darf eine Heizungsfirma mit der Heizungsreparatur beauftragen. Die Kosten müssen Sie selbst verständlich übernehmen.

Nebenkosten sind solche im Sinne der Berechnungsverordnung

  • Die Kosten für die Heizungsreparatur sind keine Nebenkosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung. Eine Heizungsreparatur ist vielmehr eine Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung der vermieteten Wohnung. Dafür sind Sie als Vermieter ausschließlich allein verantwortlich. Sie können die anfallenden Kosten also nicht auf die Nebenkosten umlegen und diese dem Mieter anlasten.
  • Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Heizung anfallen, sind in der Berechnungsverordnung bezeichnet. Dieses sind unter anderem die Kosten für die Anlieferung des Brennstoffs, die Bedienung der Heizung, Kosten für die Überwachung, Pflege und Wartung und Einstellung der Heizungsanlage und deren Reinigung, nicht aber die Kosten für die Heizungsreparatur.
  • Die Nebenkosten, deren Umlage auf den Mieter nach der Berechnungsverordnung erlaubt ist, sind solche, die durch den Betrieb der Heizungsanlage entstehen. Nur solche Nebenkosten dürfen Sie auf die Mieter umlegen. Fällt die Heizung aus und ist reparaturbedürftig, ist der Betrieb der Heizungsanlage nicht möglich, sodass der Mieter auch nichts dafür bezahlen muss.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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