Wenn Sie zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten, benötigt der Rechtsanwalt eine anwaltliche Vollmacht. Nur mit dieser Vollmacht kann er sich gegenüber Dritten legitimieren. Für die bloße Beratung wird keine Vollmacht benötigt.
Für die Vollmacht werden Standardformulare verwendet
- Der Anwalt verwendet regelmäßig das Formular Einheitsvollmacht der Hans Soldan Stiftung. Davon hat jeder Anwalt mindestens 1000 Stück auf Lager. Er kann die Vollmacht aber auch individuell formulieren, diese insbesondere auf Ihr konkretes Auftragsverhältnis anpassen.
- Das Einzige, was Sie machen müssen, ist, das Formular unten rechts zu unterschreiben.
Beschränken Sie die anwaltlichen Befugnisse
- Achten Sie darauf, dass der Rechtsanwalt oben, wo es heißt: "… wird hiermit in Sachen … wegen …" den Auftrag möglichst genau bezeichnet, also beispielsweise einträgt: "Müller gegen Meyer wegen Verkehrsunfall".
- Damit relativieren Sie die weit gefasste anwaltliche Vollmacht. Diese beinhaltet unter anderem auch, dass der Anwalt zur Antragstellung in Ehescheidungssachen berechtigt ist, Sie in Strafsachen vertreten und verteidigen darf und auch alles sonst Mögliche für Sie veranlassen kann.
- Dadurch, dass Sie den Auftrag auf eine bestimmte Angelegenheit beschränkt haben, relativieren Sie den Auftrag insoweit, als der Anwalt nur in die Richtung tätig werden darf, die sich aus dem konkret erteilten Auftragsverhältnis ergibt. Wenn Sie also das Mandat wegen eines Verkehrsunfalls erteilt haben, kann er nicht Ihre Scheidung beantragen.
Ein Mandat besteht aus vielen Abwicklungsvorgängen
- Im Übrigen gilt die anwaltliche Vollmacht für alle Instanzen und erstreckt sich auf alles, was üblicherweise anfällt, wenn der Anwalt ein Mandat abzuwickeln hat. Dazu gehört beispielsweise auch die bezeichnete Akteneinsicht.
- Wenn Sie hinsichtlich einzelner Aspekte tatsächlich Bedenken haben, dürfen Sie durchaus auch Streichungen vornehmen. Glauben Sie, besser zu schlafen, streichen Sie das Formular in Ziffer 2 zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen durch.
- Wichtig ist, dass Sie den Anwalt auch bevollmächtigen, Bargeld, Wertsachen oder Urkunden für Sie entgegenzunehmen. Auch diese Vollmacht ist möglich und sinnvoll, da der Anwalt beispielsweise in einer Verkehrsunfallsache die Entschädigungsleistung der gegnerischen Haftpflichtversicherung für Sie entgegennehmen und kontrollieren muss.
- Haben Sie Zweifel, fragen Sie nach und lassen Sie sich den Text erklären. Da der Anwalt berufsrechtlichen Standesregeln unterliegt, sollten Sie den mit der Vollmacht verbundenen Vertrauensvorschuss guten Gewissens investieren.
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