Das Führungszeugnis: Privat- und Behördenführungszeugnis
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt wird. Es muss beantragt werden und wird für Personen ab 14 Jahren ausgegeben. Dabei ist Führungszeugnis nicht gleich Führungszeugnis. Es wird unterschieden zwischen einem Privatführungszeugnis und einem Behördenführungszeugnis.
- Das Privatführungszeugnis, amtlich heißt es Führungszeugnis (Belegart N), dient Personen, die bei einem potenziellen Arbeitgeber ihre Unbescholtenheit nachweisen müssen. Aufgeführt werden die kompletten Personalien und eine Auskunft darüber, ob die Person, für die die Urkunde ausgestellt wird, vorbestraft ist oder nicht. Als nicht vorbestraft gilt eine Person, wenn unter Inhalt „Keine Eintragung“ steht. Dabei werden Erstverurteilungen wegen kleinerer Vergehen oder Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt waren, nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Ist jemand wegen größerer Vergehen vorbestraft, sind verschiedene Angaben, die Verurteilung betreffend enthalten, darunter das Datum der Verurteilung, die Straftat sowie die Höhe der Strafe.
- Das Behördenführungszeugnis, amtlich Führungszeugnis (Belegart O oder OG) genannt, ist nötig, wenn eine Person bei einer deutschen Behörde ein Führungszeugnis vorlegen muss. Dies ist wiederum der Fall, wenn man sich bei einer Behörde beworben hat oder eine amtliche Erlaubnis benötigt, beispielsweise eine Konzession zur Eröffnung einer Gaststätte. Anders als im Privatführungszeugnis können im Behördenführungszeugnis unter bestimmten Bedingungen auch Erstverurteilungen wegen kleinerer Delikte vermerkt sein, außerdem Entscheidungen wie der Entzug einer Gewerbeerlaubnis oder eine gerichtlich verfügte zeitweilige Unterbringung in der Psychiatrie.
Beantragung und Aushändigung: Reicht eine Vollmacht?
Wie aber beantragt man ein Führungszeugnis, muss man es selbst abholen und geht das auch mit Vollmacht?
- Benötigen Sie ein Führungszeugnis, können Sie dies nur persönlich beantragen und zwar bei Ihrer Meldebehörde, bei der Sie auch den Personalausweis beantragen oder sich nach einem Zuzug anmelden. Mitbringen müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Lediglich wenn es eine gesetzliche Vertretungsperson gibt, was zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall ist, bei denen in der Regel die Eltern die gesetzlichen Vertreter sind, kann auch diese die Urkunde beantragen. Es ist also nicht möglich, dass Sie eine Vollmacht für eine bestimmte Person ausstellen und diese zur Beantragung schicken. Der Grund dafür ist, dass ausgeschlossen werden soll, dass jemand ohne Ihr Wissen ein Führungszeugnis von Ihnen beantragt. Die Behörde trägt Ihre Personalien in ein Formular ein und bescheinigt diese amtlich. Dafür bezahlen Sie 13 Euro. Das Antragsformular leitet die Meldebehörde ans Bonner Bundeszentralregister weiter.
- Aus dem schon erwähnten Grund ist es deshalb auch nicht möglich, den Antrag für ein Führungszeugnis über das Internet zu stellen.
- Selbst abholen müssen Sie das Führungszeugnis nicht, weshalb sich die Frage nach einer Vollmacht zum Abholen nicht stellt, denn Sie bekommen das Privatführungszeugnis mit der Post zugeschickt. Das Behördenführungszeugnis geht direkt an die Behörde, für die Sie die Urkunde benötigen.
- Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, bedenken Sie also, dass Sie es nicht direkt bei der Behörde gleich abholen oder abholen lassen können, sondern dort nur den Antrag stellen können, der dann noch weitergeleitet und bearbeitet werden muss. Beantragen Sie die Urkunde deshalb also gleich, wenn Sie erfahren, dass Sie eine benötigen.
Eine Vollmacht genügt also nicht wenn Sie ein Führungszeugnis brauchen und abholen können Sie es ohnehin nicht direkt bei der Meldebehörde.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?