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Vollmacht für Gewerbeanmeldung - was Sie beachten sollten

Die Vollmacht für eine Gewerbeanmeldung sollten Sie detailliert formulieren.
Die Vollmacht für eine Gewerbeanmeldung sollten Sie detailliert formulieren.
Werden Sie unternehmerisch tätig, betreiben Sie in der Regel ein Gewerbe und müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Sind Sie infolge Ihrer Existenzgründung unabkömmlich, können Sie auch eine andere Person beauftragen und dazu eine Vollmacht erstellen. Achten Sie auf den Inhalt und vermeiden Sie Rückfragen.

Wenn Sie zur Gewerbeanmeldung eine andere Person beauftragen möchten, benötigt diese Person Ihre schriftliche Vollmacht.

Formulieren Sie die Vollmacht im Detail

  • Am besten nehmen Sie einen Briefbogen, der Ihre persönlichen Daten enthält. Titulieren Sie den Text mit "Vollmacht zur Gewerbeanmeldung".
  • Erklären Sie, dass Sie Herrn/Frau (Vorname und Nachname, Geburtsdatum, Adresse) bevollmächtigen, für Sie ein Gewerbe anzumelden.
  • Bezeichnen Sie das anzuwendende Gewerbe. Geben Sie Ihre Unternehmensbezeichnung an.
  • Geben Sie an, in welchem Ort die Anmeldung vorgenommen werden soll.
  • Wichtig ist, dass die bevollmächtigte Person genau weiß, was sie anmelden soll. Nur so ist diese in der Lage, die in dem Formular zur Gewerbeanmeldung geforderten Informationen anzugeben. Besprechen Sie also alle für die Anmeldung notwendigen Details mit dem Bevollmächtigten.
  • Geben Sie Ihre Handynummer mit auf den Weg, damit er eventuelle Unstimmigkeiten direkt mit Ihnen telefonisch abklären kann.

Für Gewerbeanmeldung ein Muster benutzen und weitere Hinweise

  • Am besten drucken Sie sich das Muster einer Gewerbeanmeldung aus. Füllen Sie das Formular selbst aus und geben Sie dieses Formular der bevollmächtigten Person mit auf den Weg.
  • Beachten Sie, dass Sie für bestimmte Gewerbe eine Erlaubnis (Makler, Reisegewerbe, Bauträger) benötigen, als Handwerker in die Handwerksrolle eingetragen sein oder als Ausländer über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen müssen.
  • Vereinbaren Sie mit der bevollmächtigten Person, dass sie Sie über die erfolgte Anmeldung informiert und Ihnen das Formular aushändigt, in dem die Anmeldung bestätigt wird.
  • Denken Sie daran, dass die Anmeldung nur erfolgt, wenn die Verwaltungsgebühr bezahlt wird. Geben Sie Ihrem Bevollmächtigten also Bargeld mit.
  • In einigen Städten kann die Anmeldung eines Gewerbes auch online erfolgen. Erkundigen Sie sich beim Gewerbeamt oder auf der Webseite Ihrer Stadtverwaltung.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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