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Den deutschen Pass beantragen - Hinweise

Nach acht Jahren Aufenthalt können Sie den deutschen Pass beantragen.
Nach acht Jahren Aufenthalt können Sie den deutschen Pass beantragen.
Sie sind in Deutschland geboren oder leben schon über acht Jahre im Land? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen deutschen Pass beantragen.

Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit

  • Um die deutsche Staatsangehörigkeit und damit den deutschen Pass zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises stellen.
  • Sobald Sie 16 Jahre alt sind, können Sie das Antragsverfahren im eigenen Namen betreiben.
  • Voraussetzung ist, dass Sie sich mindestens seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben. Sollten Sie anfangs nur aufgrund einer Duldung in Deutschland gelebt haben, wird diese Zeit nicht mitgerechnet.
  • Eine Ausnahme gilt hier für Ehegatten und minderjährige Kinder, bei denen bereits vier bzw. drei Jahre ausreichen können.
  • Weiterhin müssen Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen, ohne Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
  • Sie dürfen keine nennenswerten Vorstrafen haben, müssen mit der deutschen Gesellschafts- und Rechtsordnung vertraut sein und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
  • Nun müssen Sie noch Ihre Deutschkenntnisse in einem Sprachtest oder durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats nachweisen.

So beantragen Sie den Pass

Um die Einbürgerung zu beantragen, müssen Sie keine gesetzlich vorgeschriebene Form einhalten, aber die Behörden halten spezielle Vordrucke bereit.

  • Lassen Sie sich bei Ihrem ersten Besuch bei der Ausländerbehörde die Formulare mitgeben und erkundigen Sie sich sogleich nach den anfallenden Kosten und dem weiteren Verfahrensablauf.
  • Im Regelfall werden für die Einbürgerung Gebühren von 255 Euro erhoben. Kinder werden mit 51 Euro zusätzlich veranschlagt, wenn sie zusammen eingebürgert werden sollen. Einige Behörden gewähren Ihnen Ratenzahlung oder ermäßigen die Gebühren in besonderen Fällen.
  • Normalerweise müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben und, falls Sie diese nicht mit Erteilung der deutschen automatisch verlieren, dafür bei der Botschaft Ihres Heimatlandes Ihre Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen.
  • Für die Zwischenzeit bekommen Sie von der deutschen Ausländerbehörde eine Einbürgerungszusicherung.
  • Wenn Sie die Entlassungsurkunde Ihres Heimatstaates erhalten haben, müssen Sie diese nebst Übersetzung der Ausländerbehörde vorlegen, damit Ihnen die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird.

Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie direkt zur Passbehörde gehen und deutsche Ausweisdokumente, Reisepass und Personalausweis, beantragen.

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