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Einbehalt der Kirchensteuer sinnvoll? - Vor- und Nachteile

Ab 2015 müssen Sie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Ab 2015 müssen Sie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Auf Kapitalerträge wird in Deutschland seit dem Jahr 2009 ein Steuersatz in Höhe von derzeit 25 Prozent erhoben. Bei Berechnung der Steuerlast sollten Sie neben dem Solidaritätszuschlag die Kirchensteuer nicht vergessen, denn diese muss bei entsprechender Kirchenzugehörigkeit ebenfalls abgeführt werden. Ab dem Jahr 2015 erfolgt der Einbehalt automatisch. Finden Sie dies nicht sinnvoll, können Sie Widerspruch einlegen.

Sinnvolle Vereinfachung des Kirchensteuerabzugs bei Kapitalerträgen

Kreditinstitute sind seit dem Jahr 2014 dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob bei ihren Kunden eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ab 2015 erfolgt der Einzug dieser Steuer automatisch, wenn der Steuerzahler Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche ist.

  • Der Kirchensteuersatz liegt in den meisten Bundesländern bei neun Prozent. Lediglich in Bayern und Baden-Württemberg ist er mit acht Prozent etwas niedriger. Berechnungsgrundlage ist wie für den Solidaritätszuschlag die Abgeltungssteuer. Dementsprechend wird die Kirchensteuer nicht anhand der gesamten Kapitalerträge ermittelt.

  • Bisher bestand zwar auch die Pflicht, die Kirchensteuer für Kapitalerträge abzuführen, jedoch konnten Sparer dies per Einzelauftrag über die Bank oder nachträglich über die Steuererklärung erledigen. Die Änderungen führen dazu, dass Banken in Zukunft die Daten zur Religionszugehörigkeit automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen müssen.

  • Dass der Einbehalt der Kirchensteuer sinnvoll ist, wird vom Gesetzgeber damit begründet, dass dies der Vereinfachung dient. Denn dadurch müssen Steuerzahler das Kreditinstitut nicht mehr manuell informieren die Kirchensteuer muss nicht mehr über die Einkommensteuer festgesetzt werden. Außerdem sinkt durch den automatisierten Prozess auch der Aufwand für Banken.

Nachteile des automatisierten Einbehalts

Obwohl die Regelungen zum Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen aufgrund der Vereinfachung grundsätzlich als sinnvoll bezeichnet werden können, gibt es Gründe, weshalb sich manche Steuerzahler dagegen entscheiden könnten.

  • Denn durch die Regelungen zur automatisierten Abfrage wissen Banken noch mehr Details über ihre Kunden. Sie können ohnehin schon den Verdienst und die Vermögensverhältnisse nachvollziehen, genauso wie das Kaufverhalten. In Zukunft kennen sie auch die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und wissen, ob ein Kirchenaustritt erfolgte.

  • Sind Sie als Steuerzahler nicht mit der Weitergabe der Daten zu Ihrer Religionszugehörigkeit einverstanden, können Sie Widerspruch gegen dieses Verfahren einlegen. Mit dieser Widerspruchsmöglichkeit möchte der Gesetzgeber den geltenden Datenschutzrichtlinien entsprechen. Anschließend müssen Sie die Steuer nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung angeben und abführen.

  • Der Widerspruch zur Datenweitergabe ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. Dort muss ein sogenannter Sperrvermerk beantragt werden. Durch einen solchen Vermerk erfolgt die Datenweitergabe nicht mehr automatisiert. Allerdings sollten Sie den Sperrvermerk rechtzeitig beantragen. In der Regel muss dies bis zum 30. Juni geschehen, damit die Änderung noch im laufenden Jahr berücksichtigt werden kann. Bei zu später Beantragung wird die Änderung erst im folgenden Jahr wirksam.

(Alle Angaben Stand: Juni 2014)

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