Was Sie benötigen
- Ihr eigenes, religiöses Manifest (Satzung)
- Eine individuelle Botschaft, die Ihre Religion charakterisiert und Ihren Glauben einzigartig macht (Vereinszweck)
- Menschen, die Ihren Glauben teilen (mindestens sieben)
- Name und Sitz der Gemeinschaft
- Mindestens sieben Unterschriftsberechtigte
So gründen Sie Ihre eigene Religion
- Damit sich Ihre eigene religiöse Weltanschauung zu einer anerkannten Religion entwickeln kann, müssen Sie diese mit einer oder mehreren Thesen darlegen.
- Ihr persönliches, religiöses Manifest müssen Sie veröffentlichen, damit andere daran teilhaben können. Dies können Sie beispielsweise tun, indem Sie Ihre religiöse Weltanschauung über das Internet verbreiten, eine eigene Webseite dazu anlegen, fleißig Ihre Thesen bloggen und/oder auch ein Buch dazu schreiben und veröffentlichen.
- Der Religionsbegriff ist wissenschaftlich nicht eindeutig definiert. Es gibt hunderte von Definitionen, von denen sich jedoch bisher keine als allgemein gültig durchgesetzt hat.
- Ganz klar ist aber die Gründung einer Religionsgemeinschaft im Gesetz geregelt: Bereits seit dem Jahr 1919 – gemäß Artikel 137 IV der Weimarer Reichsverfassung werden Religionsgesellschaften die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts zugesprochen. Diese alte Vorschrift ist mittlerweile Bestandteil des Grundgesetzes geworden und ist in Artikel 4 des Grundgesetzes nachzulesen.
- Damit Ihre Glaubensanschauung das Potenzial hat, um eine eigene Religion zu gründen, müssen Sie die im Grundgesetz versicherten Rechte des Einzelnen unbedingt berücksichtigen. Ihre Glaubensthesen müssen verfassungskonform sein.
- Grundsätzlich begründen Sie Ihre eigene Religion in der Praxis, indem Sie nach Artikel 9, Absatz 1 GG und Absatz 4 einen „Verein“ gründen, dessen Hauptzweck nichtwirtschaftlicher Natur sein muss. Zur Gründung sind sieben Mitglieder erforderlich sowie eine Satzung, ein festgeschriebener „Vereinszweck“ und die Festlegung von Name und Sitz der Vereinigung.
- Die Anmeldung und Eintragung des „Vereins“ erfolgt beim zuständigen Amtsgericht. Hierzu sind die gesetzlich gültigen Unterschriften aller sieben Mitglieder notwendig.
- Auf dieser Basis können Sie Ihre Religionsgemeinschaft entwickeln. Zur Anerkennung dieser müssen Sie die Stabilität der Vereinigung über einen längeren Zeitraum nachweisen und außerdem eine nicht unerhebliche Anzahl von zusätzlichen Mitgliedern werben, sodass Stabilität und Wachstum deutlich zu erkennen sind.
- Um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – und damit anerkannte Religionsgemeinschaft zu werden – müssen Sie zudem zeigen, dass sich das Gefüge Ihrer Mitglieder stets verfassungskonform und rechtstreu erweist.
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