Was Sie benötigen
- eine politische Ideologie
- genügend gleichgesinnte Leute
Laut Grundgesetz ist in Deutschland die Gründung von Parteien frei (Artikel 21 Absatz 1 Satz 2). Das heißt also, es steht Ihnen frei, in Deutschland Ihre eigene Partei zu gründen, wenn Sie mit der Gesellschaftssituation nicht einverstanden sind. Dafür müssen Sie allerdings erst einmal einige Voraussetzungen erfüllen und sich an die vorgeschriebene Vorgehensweise halten.
Voraussetzungen für eine Partei in Deutschland
- In Deutschland gibt es für Parteien ein eigenes Gesetz, das Parteiengesetz. Hier wird unter anderem auch beschrieben, was überhaupt eine Partei ist. Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Bürgern, der dauernd oder zumindest für einen längeren Zeitraum Einfluss auf die politische Willensbildung im Land oder im Bund nimmt.
- Des Weiteren steht in diesem Parteiengesetz, wer Mitglied in einer Partei sein kann und wann eine Partei ihren Status als Partei verliert und nur noch als politische Vereinigung gilt. Der Unterschied liegt darin, dass politische Vereinigungen nicht an einer Wahl teilnehmen können.
- Es dürfen nur natürliche Personen eine Partei gründen, da auch nur natürliche Personen Mitglied in einer Partei sein dürfen.
- Die Partei braucht einen Namen. Hierbei ist es wichtig, dass dieser sich deutlich von den Namen bereits bestehender Parteien unterscheidet.
- Parteien dürfen in Deutschland auch von Ausländern gegründet werden. Allerdings muss die Mehrheit der Mitglieder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Damit eine politische Vereinigung die Rechtsstellung als Partei erlangt, muss ihr Sitz oder die Geschäftsleitung sich innerhalb des Geltungsbereichs des Parteiengesetzes befinden.
- Eine Partei verliert diese Rechtsstellung, wenn sie sechs Jahre lang an keiner Bundestags- oder Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
- Um in Deutschland eine Partei zu gründen, braucht man eigentlich nur drei Leute, da im Vorstand mindestens drei Leute sitzen müssen.
So gehen Sie beim Gründen der Partei vor
- Zuerst muss eine Gründungsveranstaltung abgehalten werden, auf der die anwesenden Personen die Gründung einer Partei beschließen.
- Als Nächstes wird auf der Gründerversammlung die Satzung festgelegt. Diese sollte den Namen der Partei beinhalten, ihren Sitz und den Tätigkeitsbereich. Außerdem sollte darin der Aufbau der Partei und ihrer Unterorganisationen festgelegt werden, sowie Informationen über die Aufnahme neuer Mitglieder
- Natürlich braucht jede Partei in Deutschland auch ein Parteiprogramm. Hierbei muss es sich nicht sofort um ein weitläufiges Konzept handeln, aber die politischen Ziele sollten schon klar ersichtlich sein.
- Jetzt kann in geheimer Wahl der Vorstand gewählt werden.
- Wichtig ist, dass während der gesamten Gründungsversammlung ein ausführliches Protokoll geführt wird. Sowohl über den Verlauf selber als auch über sämtliche Beschlüsse und Wahlen.
- Nach dem Gründen der Partei muss der Vorstand die Satzung, das Parteiprogramm, die Namen der Vorstandsmitglieder und das Gründungsprotokoll mit Unterschrift an den Bundeswahlleiter zur Prüfung schicken.
- Jetzt muss man nur noch auf Mitgliederfang gehen. Das Parteiengesetz in Deutschland schreibt zwar keine bestimmte Mindestzahl von Mitgliedern vor. Trotzdem ist die Mitgliederzahl ein Kriterium, um vom Bundeswahlausschuss als Partei anerkannt zu werden. Hier liegt das Minimum bei ca. 400 Parteiangehörigen.
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