Alle Kategorien
Suche

Wechsel von Religion zu Ethik - Möglichkeiten

Inhaltsverzeichnis

Es gibt keine Pflicht, Ethikunterricht anzubieten.
Es gibt keine Pflicht, Ethikunterricht anzubieten.
Sie haben immer das Recht, das Schulfach Religion abzulehnen. Dies führt in der Regel zu einem Wechsel zu Ethik. Die genauen Abläufe hängen vom Alter des Schülers, vom Bundesland und von der besuchten Schule ab.

Anspruch sich von Religion als Schulfach abzumelden

Die Möglichkeit von Religion zu Ethik zu wechseln, beruht auf dem Grundgesetz, dem Religionskindererziehungsgesetz und den jeweiligen Landesschulordnungen.

  • Der Art. 7  Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz bestimmt, dass an Schulen, bis auf wenige Ausnahmen Religionsunterricht erteilt werden muss. Alle Religionsgemeinschaften können darauf bestehen, dass Unterricht für die jeweilige Konfession erteilt wird. In Deutschland muss daher Unterricht in römisch-katholischer und in evangelischer-lutherischer Religion erteilt werden. Andere Religionsgemeinschaften verlangen nicht, dass ihre Religionslehre Schulfach ist.
  • Im Absatz 2 des Artikels 7 des Grundgesetzes steht, dass die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Damit haben Sie jederzeit das Recht für Ihr Kind die Teilnahme am Religionsunterricht zu verweigern. Volljährige Schüler können daraus abgeleitet selber entscheiden, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen.
  • Laut dem Religionskindererziehungsgesetz (RelKErzG) ergeben sich Sonderregelungen für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, da die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren beginnt. Ein Kind kann also  mit 14 Jahren entscheiden aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten und kann folglich auch nicht mehr zu einem Religionsunterricht gezwungen werden.

Beachten Sie: Das Fach Ethik wurde eingeführt, damit Schüler, die keinen Religionsunterricht haben, die gleiche Stundenzahl absolvieren wie alle Schüler ihrer Klasse. Außerdem müssen die Schulen Schüler unter 18 Jahren beaufsichtigen. In vielen Schulen wird trotzdem kein Ethikunterricht erteilt.

Wechsel zu Ethik

Die rechtliche Stellung des Fachs Ethik ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Je nach Bundesland wechseln Sie automatisch in das Fach Ethik oder sie müssen sich anmelden, wenn Sie sich von Religion abmelden. In einigen Ländern werden gänzlich andere Regelungen getroffen.

  • Wenn Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, beziehungsweise in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein leben, ist Ethik ein Ersatzfach für Religion. Der Unterricht ist Pflicht, wenn Sie, beziehungsweise Ihr Kind keinen konfessionsgebundenen Unterricht besucht. Mit der Abmeldung vom Fach Religion wechseln Sie daher automatisch ins Fach Ethik.
  • In den Ländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Ethik und Religion Wahlfächer. Eltern oder Schüler entscheiden frei, welches Fach sie belegen wollen. Da Religion aber eine Vorrangstellung hat, müssen die Schüler den Austritt aus dem Fach Religion erklären, bevor sie Ethik belegen. Mit dem Abmelden des Fachs Religion wechseln Sie nicht automatisch zu Ethik. Sie sind aber verpflichtet dieses Fach zu wählen, wenn Sie keinen Religionsunterricht besuchen.
  • In Berlin, Brandenburg und Bremen haben Sie keine Wahlmöglichkeit, weil es keinen herkömmlichen konfessionsgebundenen Religionsunterricht gibt. In Berlin ist Ethik ein normales Lehrfach, zusätzlich kann Religionsunterricht belegt werden. In Bremen findet ein überkonfessioneller Unterricht statt. In Brandenburg ist Unterricht in Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) pflicht. Schüler können aber dieses Fach zugunsten von Religion abwählen oder den LER-Unterricht mit Religion kombinieren.

Die jeweiligen Landsschulordnungen berücksichtigen sowohl das Grundgesetz als auch das RelKErzG. Die Entscheidung gilt als Gewissensentscheidung und darf von den Schulen nicht hinterfragt werden.

Was bei der Entscheidung zu beachten ist

  • Der Wechsel von Religion zu Ethik ist, wie erwähnt, nicht immer möglich. Sie haben lediglich ein im Grundgesetz verbrieftes Recht konfessionsgebundenen Religionsunterricht abzulehnen. Ein Recht auf Ethikunterricht gibt es nicht. Diesbezügliche Klagen wurden vom Bundesverwaltungsgericht eindeutig entschieden.
  • Wenn Sie ein Kind, das älter als 10 Jahre ist, vom Religionsunterricht abmelden wollen, muss es sich dazu äußern dürfen. Ist es älter als 12 Jahre, dürfen Sie es nur abmelden, wenn es dem zustimmt. Ab dem 14. Lebensjahr darf Ihr Kind selber entscheiden. Basis für diese Regelung ist der § 4 des Religionskindererziehungsgesetz (RelKErzG). Können Sie sich mit einem anderen Erziehungsberechtigten oder dem Kind nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
  • In einigen Bundesländern können Schüler unter 18 Jahren sich nur vom Religionsunterricht abmelden, wenn die Eltern zustimmen oder der betreffende Schüler aus der Religionsgemeinschaft austritt. Dies ist in Bayern und dem Saarland die Regel. Da der Schüler die Freiheit hat, ab 14 Jahren aus der Religionsgemeinschaft auszutreten, ist dies kein Widerspruch zum Grundgesetz oder dem RelKErzG.
  • Schüler von konfessionsgebundenen Schulen haben meist keine Möglichkeit zu Ethik zu wechseln. Die Schulen lehnen es ab, Schüler zu unterrichten, die keinen Religionsunterricht besuchen. Dieses Recht haben konfessionsgebundene Schulen. Wenn Sie zu Ethik wechseln wollen, müssen Sie eine andere Schule besuchen.

Wie Sie an den Ausführungen sehen, ist der Wechsel von Religion zu Ethik nicht ganz einfach. Prinzipiell gibt es nur ein Recht Religion abzuwählen. Ein Recht auf Ethikunterricht haben Sie  nicht.

Teilen: