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Spendenorganisation gründen - so geht's

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Eine Spendenorganisation leistet wichtige Soforthilfe.
Eine Spendenorganisation leistet wichtige Soforthilfe.
Um eine Spendenorganisation zu gründen, die ordnungsgemäße Spendenquittungen für die steuerliche Absetzbarkeit ausstellen kann, stehen im Wesentlichen drei geeignete Rechtsformen zur Verfügung: Der eingetragene Verein, die Stiftung des Privatrechts und die GmbH. Als einfachste und kostengünstige Lösung ohne Einlagen von Kapital oder zweckgebundenem Vermögen bietet sich der gemeinnützige Verein an.

Gründung einer Spendenorganisation als Verein

Die Voraussetzungen, um eine Spendenorganisation als Verein zu gründen, ist ein gemeinnütziger Zweck. Neben mildtätigen und kirchlichen Zwecken enthält § 52 Abgabenordnung (AO) eine umfangreiche Auflistung weiterer gemeinnütziger Zwecke.

  • Damit aber nicht nur die Spenden als steuerlich begünstigt angesehen werden können, sondern auch eventuelle Mitgliedsbeiträge, muss ein besonders förderungswürdiger Zweck verfolgt werden. Neben wissenschaftlichen oder religiösen Zwecken kommen hierfür zum Beispiel auch in Betracht: Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, des Katastrophenschutzes, der Jugend- und Altenhilfe, Erziehung- und Berufsbildung, des Tier-, Natur- und Umweltschutzes oder Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte.
  • Außerdem muss Ihr Verein die Förderung dieses Zwecks "selbstlos" betreiben, also nicht an der Gewinnerzielung orientiert sein, während er der Allgemeinheit zugutekommen muss. Dies ist nur der Fall, wenn die Mitgliederzahl nicht beschränkt oder die Beteiligung durch immens hohe Beiträge praktisch erschwert wird.

Einen Verein beim Amtsgericht gründen

  1. Um einen Verein zu gründen, sind sieben Mitglieder erforderlich, die nicht nur aus natürlichen Personen, sondern auch aus juristischen Personen bestehen können.
  2. Die Mitglieder müssen zunächst in einer Gründungsversammlung alle wesentlichen Bestimmungen festlegen und sich eine Satzung geben.
  3. Sie können als Vorlage eine Mustersatzung aus dem Internet verwenden, zum Beispiel diese Satzung für einen gemeinnützigen Verein der bayerischen Justiz.
  4. Über die Gründungsversammlung müssen Sie ein Protokoll anfertigen, das mindestens den Tag und Ort der Versammlung, die Namen der Vorstandsmitglieder, deren Geburtsdaten und Anschriften, deren Unterschriften und die gefassten Beschlüsse enthält.
  5. Mit beglaubigten Unterschriften und Original nebst Kopien der Vereinssatzung und des Protokolls können Sie sodann beim Vereinsregister am Amtsgericht die Eintragung vornehmen lassen.
  6. Außerdem müssen Sie die Vereinsgründung beim zuständigen Finanzamt anmelden.
  7. Sodann wird das Finanzamt prüfen, ob der angestrebte Zweck der Spendenorganisation als gemeinnützig anzuerkennen ist, und ob die Vereinsaktivitäten sich auch in der Folgezeit tatsächlich mit dem Satzungsziel decken.

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