Was Sie benötigen
- verschiedene Urkunden
- Antragsformular
In Deutschland ist es so, dass für eine Eheschließung nicht besonders viel Aufwand an vorzulegenden Papieren notwendig ist. Wenn aber ein Partner mit ausländischer Abstammung beteiligt ist, verlangen die Behörden etwas mehr an Urkunden und Belegen, um die für eine Eheschließung notwendige Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen zu können.
Bei multinationelen Ehen ist eine Ehefähigkeitsbescheinigung vorgeschrieben
- Die erste Anlaufstelle für die Erlangung einer Ehefähigkeitsbescheinigung ist das örtliche Standesamt, auf dem die Ehe geschlossen werden soll.
- Dort erfahren Sie, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, um eine Ehefähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
- In der Regel ist es so, dass vom deutschen Partner folgende Unterlagen verlangt werden: Der Personalausweis oder Reisepass, eine deutsche Geburtsurkunde sowie eine Meldebescheinigung.
- Vom ausländischen Partner werden zusätzlich noch verlangt: eine Ledigkeitsbescheinigung, die das örtliche Standesamt oder das Konsulat ausstellt sowie wenn Vorehen bestanden haben, die Heiratsurkunden sowie die Scheidungsurteile mit Vermerk der Rechtskraft, die natürlich so ausgestellt sein müssen, dass sie in Deutschland auch rechtskräftig anerkannt werden können.
- In Sonderfällen kann es auch vorkommen, dass das zuständige Standesamt eine von der Botschaft beglaubigte Unterschrift des ausländischen Partners einfordert.
- Beim Standesamt erhalten Sie auch den Antrag für die Ausstellung einer Ehefähigkeitsbescheinigung.
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