Wege zum Erhalt der Ledigkeitsbescheinigung
In Deutschland darf nur heiraten, wer nicht schon verheiratet ist. Wenn Deutsche untereinander heiraten, ist dies über die Standesämter nachprüfbar und aus diesem Grund wird eine Ledigkeitsbescheinigung nicht verlangt. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Ausländer heiraten.
- Laut § 1309 BGB benötigen Sie keine Ledigkeitsbescheinigung, sondern ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie einen Ausländer heiraten wollen. Nur wenn Sie eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen oder es kein Ehefähigkeitszeugnis im Heimatland gibt, wird die Ledigkeitsbescheinigung wichtig. Wie Sie an die notwendigen Dokumente kommen, entnehmen Sie der Kölner Liste, nach der sich auch die Behörden richten.
- Das Zeugnis müssen Sie sich von einer entsprechenden Behörde des Landes ausstellen lassen, dessen Staatsbürger der ausländische Ehepartner ist. Hier kann Ihnen die zuständige Botschaft bzw. ein Konsulat zumindest insoweit weiterhelfen, als dass man Ihnen sagt, wo Sie diese Bescheinigung im Heimatland bekommen. Oft muss zumindest der ausländische Partner in das Heimatland reisen, manchmal sogar beide Ehepartner.
- Wenn Sie als Deutscher den Partner im Ausland heiraten wollen, müssen Sie die Ledigkeitsbescheinigung oder ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Diese bekommen Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes. Ob Sie eine Ledigkeitsbescheinigung benötigen, hängt vom Recht des Landes ab, in dem Sie die Ehe schließen. Auf jeden Fall sind Ledigkeitsbescheinigung und Ehefähigkeitszeugnis in dieser Hinsicht gleichzusetzen.
- Wichtig: Wenn der ausländische Partner in Deutschland bereits verheiratet war und diese Ehe in Deutschland geschieden wurde, muss er trotzdem die Bescheinigung beibringen, denn die Scheidung muss auch im Heimatland anerkannt werden. Dies kann in manchen Staaten sehr kompliziert sein. Beginnen Sie also rechtzeitig vor der Hochzeit damit, die Bescheinigung zu beantragen.
Bedenken Sie, dass die Bescheinigung immer den Namen beider Partner beinhaltet und nur 6 Monate gültig ist. Wenn Sie also nach dem Ausstellen der Ledigkeitsbescheinigung nicht innerhalb dieser Frist heiraten, müssen Sie die Bescheinigung neu beantragen.
Hilfe, wenn es mit dem Ehefähigkeitszeugnis Probleme gibt
Auch der Gesetzgeber weiß, dass es gute Gründe geben kann, dass ein Ausländer die notwenige Ledigkeitsbescheinigung oder das Ehefähigkeitszeugnis nicht beibringen kann. In dem Fall gibt es Auswege.
- In Ausnahmefällen kann die Bescheinigung durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der ausländische Partner als Asylbewerber nicht in sein Heimatland reisen kann, weil er dort verfolgt wird, oder wenn die dortigen Behörden sich weigern, die Ledigkeitsbescheinigung auszustellen, um den Asylanten zur Rückkehr zu zwingen. Auch Kriegswirren oder Bürgerkriege können dazu führen, dass die Ledigkeitsbescheinigung nicht erbracht werden kann und durch eine Versicherung ersetzt werden muss.
- Auch Absatz 2 des § 1309 BGB befasst sich mit dem Thema. Der Präsident des Oberlandesgerichts von dem Bezirk, in dem das Standesamt der Eheschließung liegt, kann Sie davon befreien, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Das wird immer dann gemacht, wenn es kein Ehefähigkeitszeugnis im Heimatland gibt oder wenn es sich um einen Staatenlosen handelt. In den Fällen, in denen Sie von der Vorlage des amtlichen Ehefähigkeitszeugnisses befreit sind, kann eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland oder eben die eidesstattliche Versicherung, dass man nicht verheiratet ist, hinzugezogen werden.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?