Was Sie benötigen
- Internetfähigen PC
- Artikelnummer Ihres Angebots und eventuell Mitgliedsnamen bereits Bietender
Gründe für das Löschen eines Artikels auf eBay
- Der von Ihnen angebotene Artikel ist beschädigt oder nicht mehr verfügbar (z.B. verloren gegangen)? Diese Fälle können sehr häufig noch während der Auktionslaufzeit eintreten (leicht kann es Ihnen passieren, dass die angebotene Porzellanvase herunterfällt).
- Nachdem Sie Ihren Artikel zum Verkauf eingestellt haben, ist Ihnen aufgefallen, dass Ihr Startpreis oder aber der Mindestpreis zu gering sind? Sie können nachträglich versuchen, den Fehler im Angebot zu korrigieren oder das Angebot um die richtige Information zu ergänzen. Sollte dies nicht mehr möglich sein (weil beispielsweise bereits ein Gebot vorliegt), können Sie das Angebot vorzeitig beenden.
Voraussetzungen für das Löschen eines Artikels
- Generell hängt ein erfolgreiches Löschen Ihres angebotenen Artikels von der verbleibenden Laufzeit und dem Gebotsstatus ab.
- Endet die Auktion Ihres Artikels in mehr als 12 Stunden, können Sie das Angebot ohne jegliche Einschränkungen löschen. Sollten bereits Gebote vorliegen, haben Sie die Option die Gebote zu streichen oder den Artikel an den bisher Höchstbietenden zu verkaufen.
- Verbleiben bis zum Auktionsende jedoch weniger als 12 Stunden, können Sie den Artikel nur löschen, wenn keine Gebote vorliegen (auch keine gestrichenen). Hat Ihr Artikel bereits Gebote erreicht, müssen Sie den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen. Sollten Sie im Angebot einen Mindestpreis festgelegt haben und dieser ist zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Beendigung trotz vorliegender Gebote noch nicht erreicht, können Sie Ihren Artikel nicht löschen.
So löschen Sie einen Artikel vorzeitig
- In das „Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten“ tragen Sie die Artikelnummer des zu löschenden Angebots ein (die Artikelnummer finden Sie in der Bestätigungsmail nach dem erfolgreichen Einstellen des Artikels, in Ihrem Angebot sowie in Ihrem „Mein eBay“). Dieses Formular finden Sie in „Mein eBay“ unter dem Punkt „Aktive Angebote“. Zu jedem von Ihnen eingestellten Artikel gibt es rechts ein „Aktions“-Feld, welches Sie durch einmaliges Anklicken aktivieren. Hier erscheint die Option „Angebot beenden“. Nach erneutem Einloggen können Sie in dem angezeigten Formular Ihren Artikel löschen.
- Falls bereits Gebote vorliegen, müssen Sie wie oben beschrieben vorgehen. Das vorzeitige Löschen Ihres Artikels müssen Sie mittels Formular begründen (Zutreffendes anklicken).
- Ihr Artikel wird nach erfolgreicher Löschung nicht mehr im aktiven Verkauf erscheinen. Bei der Löschung eines Artikel mit bestehenden Geboten erhalten die Kaufinteressenten von eBay automatisch eine E-Mail mit der Mitteilung, dass ihre Gebote gestrichen und der Artikel vorzeitig gelöscht wurde.
Wenn Sie Ihren Artikel nicht löschen können
- Die einzige Möglichkeit, die sich Ihnen bietet, ist die direkte Kommunikation mit den Bietern.
- Bevor das Angebot endet, können Sie den Kaufinteressenten per E-Mail kontaktieren, ihm die Situation und Ihr Anliegen schildern und ihn bitten, sein Gebot zurückzuziehen. Sollte der Bieter darauf nicht eingehen wollen, können Sie sein Gebot auch streichen (über die Seite „Gebote für Ihr Angebot streichen“ können Sie Artikelnummer, Bietername und Grund für das Streichen des Gebots angeben).
- Sollte es nach dem Auktionsende einen Höchstbietenden geben, können Sie diesen ebenfalls per E-Mail kontaktieren und sich mit ihm einigen, den Kauf nicht abzuschließen. In Ihrem „Mein eBay“ geben Sie die Option „Einen nicht bezahlten Artikel“ an und nennen in dem Formular als Grund, dass Sie und der Käufer sich geeinigt haben, den Kauf nicht abzuschließen. Daraufhin erhält der Käufer eine E-Mail von eBay, in der er den Sachverhalt und die gemeinsame Einigung bestätigt.
Was Sie beim vorzeitigen Löschen eines Artikels beachten müssen
- Trotz vorzeitiger Beendigung Ihres Angebots werden Ihrem eBay-Konto anfallende Gebühren abgezogen (z.B. Angebotsgebühr).
- Sie dürfen Ihren Artikel nicht vorzeitig löschen, um den Verkauf zu einem zu niedrigen Preis zu verhindern.
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