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eBay-Mindestpreis nicht erreicht, trotzdem verkaufen? - Wichtige Infos

Im Internet kann man auch noch Schnäppchen machen.
Im Internet kann man auch noch Schnäppchen machen.
Über eBay zu verkaufen, ist leider nicht immer lukrativ. Mit einem Mindestpreis können Sie sich vor zu niedrigen Preisen schützen. Wenn dieser nicht erreicht wird, können Sie auf diese Weise trotzdem verkaufen.

Wenn der eBay-Mindestpreis doch nicht erreicht wurde

  • Wenn Sie bei eBay verkaufen und sich davor schützen wollen, dass Ihr Artikel zu einem zu niedrigen Preis versteigert wird, können Sie vorab einen Mindestpreis festlegen. Der Mindestpreis ist dann der niedrigste Preis, zu dem Sie überhaupt bereit sind, Ihren Artikel zu verkaufen.
  • Zu verwechseln ist der Mindestpreis nicht mit dem vorher festgelegten Startgebot. Bei einem Startgebot von beispielsweise 30 Euro können die Bieter sehen, dass sie mindestens 30 Euro bieten müssen, damit sie überhaupt mitbieten können.
  • Der von eBay angebotene Mindestpreis ist jedoch ein Preis, den nur Sie und eBay kennen. Die Bieter haben keine Ahnung und keine Möglichkeit zu erkennen, wie hoch der Mindestpreis ist.
  • Wenn Sie nun also ein Auto verkaufen wollen, aber nicht möchten, dass es unter 500 Euro versteigert wird, dann geben Sie einen Mindestpreis von 500 Euro ein. Nur wenn dieser Betrag erreicht wird, wird der Artikel verkauft.
  • Die Bieter bieten nun ganz normal ab einem Euro immer weiter nach oben. Das heißt, dass die Gebote trotz des Mindestpreises von 500 Euro auch bei 20 oder 200 Euro stehen können.
  • Wenn Sie und die Bieter Pech haben, dann wird der Mindestpreis von 500 Euro nicht erreicht. Das heißt für die Bieter, die weniger als 500 Euro geboten haben, dass sie kein Anrecht auf den Artikel haben. Sie können jedoch trotzdem noch verkaufen.

Den Artikel trotzdem an einen Bieter verkaufen

  • Wenn Sie es sich anders überlegen und beschließen, dem Bieter, der 450 Euro geboten hat, den Vorrang zu geben, dann ist dies auch möglich. Dazu müssen Sie lediglich Ihr Angebot aufrufen. Nun können Sie die Option "Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten" auswählen und damit den Artikel trotzdem noch verkaufen.
  • Nun hat der Bieter die Möglichkeit, innerhalb einer Frist Ihr Angebot anzunehmen. Beachten Sie jedoch, dass der Bieter in diesem Fall nicht verpflichtet ist, Ihr Angebot anzunehmen.
  • Das zuvor abgegebene Gebot ist in diesem Fall nicht verbindlich, da das Mindestgebot nicht erreicht wurde. Der optionale Käufer hat also noch einmal die Möglichkeit, sich den Kauf zu überlegen und entweder anzunehmen oder abzulehnen.
  • Beachten Sie außerdem, dass Sie im Falle eines Verkaufs nicht nur die Angebotsgebühr, sondern zusätzlich die Verkaufsprovision von knapp 10 % an eBay zahlen müssen. Daher sollten Sie bei Ihrem Verkaufspreis die Gebühren mit einkalkulieren, um keinen Verlust zu machen.   
helpster.de Autor:in
Ariane Windsperger
Ariane WindspergerAriane ist im Finanzsektor tätig wodurch sie eine Expertin der Kategorie Geld ist. Auch im Bereich Beruf & Karriere gibt sie ihr Wissen gerne weiter und hat immer ein paar Tipps parat.
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