Damit Sie sich für ein solches Doppelkennzeichen entscheiden können, müssen Sie wissen, dass es ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge nur gibt, wenn diese artgleich sind. Das heißt, die Kennzeichen gelten für zwei Autos oder zwei Wohnmobile.
Wechselkennzeichen bei gleicher Fahrzeugklasse
Möchten Sie ein Wechselkennzeichen haben, müssen Sie es bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen.
- Die Zulassungsbehörde stellt vor Erteilung fest, ob die Voraussetzungen vorliegen. Die Regelung besagt, dass Sie zwei Fahrzeuge angeben müssen, jeweils zugelassen auf denselben Halter. Für beide Fahrzeuge müssen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung vorlegen.
- Infrage kommende Fahrzeuge müssen aus der gleichen Klasse stammen (Pkw und Pkw oder Motorrad und Motorrad). Die sinnvolle Lösung, ein Motorrad und einen Pkw zu kombinieren, gibt es leider nicht.
- Fahren können Sie bei einem Doppelkennzeichen mit einem Fahrzeug. Dazu wird einfach das Hauptkennzeichen gewechselt. Am anderen Fahrzeug verbleibt ein Zusatzschild.
- Allerdings muss das nicht genutzte Auto einen Stellplatz auf einem Privatgelände haben. Denn es besitzt kein vollständiges Fahrzeugkennzeichen.
Mit Doppelkennzeichen bei Versicherung sparen
Nutzen Sie für zwei Kfz ein Kennzeichen, bekommen Sie unter Umständen einiges an Rabatt bei der Kfz-Versicherung. Natürlich kommt es dabei auf den Anbieter an. Die Kfz-Steuern laufen für beide Fahrzeuge wie gewohnt weiter.
- In der Schweiz sind die Vorteile eines solchen Doppelkennzeichens Fahrzeughaltern besonders bewusst. Mehr als 10 Prozent fahren mit Wechselkennzeichen.
- Hochgerechnet auf Deutschland müssten das rund fünf Millionen hierzulande sein. Versicherer sind zwar vorsichtig mit ihren Rabattangeboten. Doch reichen sie von 20 bis über 35 Prozent.
- Derjenige, der den meisten Rabatt gibt, muss nicht der Günstigste sein. Dazu wird einfach das Hauptkennzeichen gewechselt. Hoher Rabatt bedeutet nicht zwangsläufig günstig. Sie sollten die Tarife daher genau vergleichen.
Die bessere Rabattklasse hat natürlich nur so lange Bestand, wie beide Wechselfahrzeuge beim gleichen Versicherer versichert sind.
Weiterlesen:
- Kfz-Steuer: Der Traktor und die Tücken des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- Jährliche Fahrleistung - Versicherungskosten und Wertminderung
- Halterabfrage übers Nummernschild - so geht's in der Schweiz
- Kfz-Kennzeichen behalten - Wissenswertes zum An- und Ummelden eines Fahrzeugs
- Übersicht: Alles zum Thema Verkehrsrecht
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?