So stellen Sie eine Halterabfrage in der Schweiz
- Zuerst müssen Sie sich das Nummernschild genau merken. Hierzu sollten Sie es notieren. Es ist sehr schwierig, sich Buchstaben und Ziffern über längere Zeit zu merken. Beachten Sie, dass das Nummernschild in der Schweiz Kontrollschild heißt. Der Begriff Nummernschild ist dagegen in Deutschland gebräuchlich.
- Nun sollten Sie beachten, dass Sie mehrere Möglichkeiten haben die Halterabfrage zu stellen. Sie können die Onlineabfrage nutzen. Dies ist sehr unkompliziert und geht sehr schnell. Beachten Sie aber, dass Sie online nur in bestimmten Kantonen den Halter ermitteln können.
- Sie können die Halterabfrage auch über ein Halterbuch durchführen.
- In der Schweiz kann jedes Jahr ein Buch mit einer Liste aller genutzten Kontrollschilder gekauft werden. Sie müssen jedoch für dieses Buch eine geringe Gebühr bezahlen.
Wissenswertes über die Halterabfrage in Deutschland
- In Deutschland müssen Sie sich auch zuerst das Nummernschild gut merken oder es notieren, damit Sie später die Halterabfrage durchführen können.
- Sie benötigen nun Ihren Personalausweis und müssen einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen, um die Halterabfrage durchzuführen.
- Um in Deutschland die Halterabfrage anhand des Nummernschildes durchzuführen, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse an der Datenherausgabe. Dies ist der Fall, nach einer Unfallflucht oder wenn Ihre Garageneinfahrt zugeparkt ist und Sie das Fahrzeug abschleppen lassen.
- Sie stellen nun den Antrag auf die Halterabfrage und müssen dann zu einer persönlichen Vorsprache.
- Es werden hierbei Gebühren in Höhe von 5,10 Euro fällig.
Viel Erfolg bei der Halterabfrage!
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