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Die Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug steht bevor - was Sie beachten sollten

Bei schweren Krankheiten folgt nach einer festen Zeit die Aussteuerung.
Bei schweren Krankheiten folgt nach einer festen Zeit die Aussteuerung.
Nach einer längeren Zeit des Krankengeldbezuges werden Sie von Ihrer Krankenkasse informiert, dass die Aussteuerung bevorsteht. Doch was heißt das für Sie und was müssen Sie jetzt tun? Wichtig ist, dass Sie reagieren.

Was passiert, wenn die Aussteuerung bevorsteht?

  • Innerhalb von drei Jahren können Sie aufgrund derselben Krankheit maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen. Nach dieser Zeit erfolgt die sogenannte Aussteuerung. 
  • Das heißt für Sie: Sie werden über den Termin informiert, zu dem die Zahlung des Krankengeldes eingestellt wird. Dieses Schreiben erhalten Sie in der Regel 4-6 Wochen, bevor der Krankengeldbezug endet.
  • Sobald das Schreiben Sie erreicht hat, haben Sie einen Monat Zeit Ihren Widerspruch einzureichen, wenn Sie dafür triftige Gründe haben. In aller Regel ist die Aussteuerung berechtigt und Sie müssen die nächsten Schritte einleiten, damit Sie weiterhin regelmäßig Geld beziehen.

Wie es nach dem Krankengeldbezug weiter geht

Nach dem Bezug von Krankengeld gibt es zwei Wege, die Sie gehen können. Beide sollten Sie bereits frühzeitig vor dem Ende der Zahlungen Ihrer Krankenkasse einleiten.

  • Spätestens, wenn Ihnen der Termin für die Aussteuerung mitgeteilt wird, müssen Sie reagieren. Wenn eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit wahrscheinlich ist, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Reichen Sie dabei schon vorhandene Gutachten mit ein. Das verkürzt die Bearbeitungsdauer.
  • Zusätzlich sollten sie umgehend die Agentur für Arbeit informieren. Nach dem Krankengeldbezug erhalten Sie von dieser Stelle Ihr Geld. Auch hier werden Ihr Gesundheitszustand und eine eventuelle Arbeitsfähigkeit durch Experten beurteilt, sodass Sie die Bearbeitungszeit reduzieren können, wenn Sie eventuell vorhandene Gutachten mit einreichen.
  • In beiden Fällen werden Sie auch aufgefordert, selbst Angaben zu Ihren Einschränkungen zu machen. Nehmen Sie sich dafür Zeit und achten Sie darauf, Ihre Situation so klar und eindeutig wie möglich zu schildern. Übertreibungen sind unangebracht, spielen Sie aber auch vorhandene Leiden nicht herunter.
  • In aller Regel werden Sie zur Begutachtung einem weiteren Arzt vorgestellt. Wenn Sie eine umfassende Leidensgeschichte haben, sollten Sie sich vor dem Termin Notizen machen, damit Sie nichts vergessen anzusprechen. Diese Begutachtung ist entscheidend dafür, ob einer Erwerbsminderungsrente oder der Zahlung durch die Agentur für Arbeit zugestimmt wird.
  • Kommt der beurteilende Arzt zu einem anderen Ergebnis, ist der nächste Schritt, die Beantragung des Arbeitslosengeldes. Auch gegen die Ablehnung können Sie schriftlich Widerspruch einlegen.

Machen Sie sich keine Sorgen. Wenn Sie sich rechtzeitig um die beiden Alternativen kümmern, werden Sie auch nach der Aussteuerung finanzielle Unterstützung erhalten.

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