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Ausgesteuert - Arbeitslosengeld nach der Krankheit beantragen Sie so

Sozialleistungen greifen nach einer langen Krankheit.
Sozialleistungen greifen nach einer langen Krankheit.
Sie waren lange Zeit krank, erhielten Krankengeld und werden nun ausgesteuert? Arbeitslosengeld können Sie jetzt beantragen, selbst wenn Sie weiterhin als arbeitsunfähig gelten.

Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank sind, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Dieses wird jedoch nur über höchstens 72 Wochen gezahlt, danach werden Sie automatisch ausgesteuert. Arbeitslosengeld tritt nun eventuell für Sie in Kraft. Erfahren Sie, was Sie machen müssen, wenn Ihr Krankengeldbezug ausläuft.

Ausgesteuert - Arbeitslosengeld ist eine Möglichkeit

  • Auch nach dem Krankengeldbezug stehen Sie nicht ohne finanzielle Mittel dar. Das Sozialsystem greift in diesem Fall.
  • Es spielt keine Rolle, ob Sie noch einen gültigen Arbeitsvertrag haben oder nicht. Können Sie nach dem Krankengeldbezug weiterhin keiner Beschäftigung nachgehen, werden Sie Leistungen vom Staat erhalten.
  • Ihre Krankenkasse teilt Ihnen kurz vor der Aussteuerung mit, dass Ihr Bezug endet. Nehmen Sie dieses Schreiben und gehen Sie damit zum Arbeitsamt.
  • Nehmen Sie ihre Krankenakten zu diesem Termin mit. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht nur melden, sondern gleichfalls sagen, ob Sie noch arbeitsunfähig krank sind. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie arbeitslos sind.
  • Können Sie wieder arbeiten, stuft Sie das Arbeitsamt ganz normal in den ALG-Bezug ein. Sie müssen sich nun wieder aktiv um einen Job bemühen, wobei gegebenenfalls Eingliederungsmaßnahmen genutzt werden.
  • Auch wenn Sie nicht gesund sind, zahlt das Arbeitsamt Ihnen ALG. Für den Fall, dass Sie noch einen festen Arbeitsvertrag besitzen, übernimmt das Arbeitsamt Ihr Gehalt in Höhe des eigentlichen ALG.
  • Haben Sie keinen Anspruch auf ALG? Dann können Sie Hartz 4 beantragen.
  • Wichtig ist, dass Sie sich auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden. Unterlassen Sie dies, stehen Sie nach der letzten Krankengeldzahlung ohne Einnahmen da.

Eingliederung, Umschulung und andere Möglichkeiten

  • Zuerst versucht das Arbeitsamt, Sie auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Allerdings kann Ihnen Ihre Krankheit nun im Weg stehen. In diesem Fall sollten Sie überlegen, ob eine Umschulung oder auch eine neue Ausbildung möglich ist.
  • Langzeitkranke werden nicht direkt in das Berufsleben integriert. Es stehen Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt an die Arbeitsbelastung gewöhnen. Bei diesen Programmen übernimmt das Arbeitsamt die Gehaltszahlung, damit die Einstellung Langzeitkranker für Arbeitgeber attraktiver wird.
  • Sollten Sie weiterhin krankgeschrieben sein, könnte es geschehen, dass Sie zum medizinischen Dienst müssen. Es ist ungemein wichtig, dass Sie Ihre Krankenakten vorlegen. Falls Sie von Ihrem Arzt oder einer Klinik weiterhin als krank eingestuft worden sind und Sie sich selbst nicht arbeitstauglich fühlen, sollten Sie um Ihr Recht kämpfen.
  • Der MDK des Arbeitsamtes ist dafür bekannt, schnell auf die Arbeitsfähigkeit zu plädieren. Daher sollten Sie immer Ihren Arzt mit in die Thematik einbeziehen.
  • Können Sie tatsächlich nicht arbeiten, könnten Sie eventuell einen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente haben. Diese wird erst gezahlt, wenn Behandlungsversuche scheitern. Sind Sie bereits ausgesteuert und erhalten Arbeitslosengeld, können Sie die Rente beantragen.
  • Die Rentenbeantragung erfolgt über Ihre Rentenversicherung. Sie schicken die Ihnen zugesandten Unterlagen versehen mit Arztberichten zur Rentenversicherung und warten ab. Mit etwas Glück erhalten Sie die EU-Rente für eine bestimmte Zeit.

Wie Ihre Zukunft auch aussehen mag, der erste Weg nach der Aussteuerung führt Sie geradewegs zum Arbeitsamt.

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