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Arbeitslos melden nach Krankengeld - Beachtenswertes

Nach Auslauf des Krankengeldes arbeitslos melden
Nach Auslauf des Krankengeldes arbeitslos melden
Krankengeld erhalten Sie als Arbeitnehmer hierzulande von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Da nach längerer Krankheit nicht selten der Arbeitsplatz verlorengeht, ist es wichtig zu wissen, was Sie in dem Zusammenhang mit dem arbeitslos melden beachten sollten. Aber auch das Ende des Leistungsanspruches ist ein häufiger Grund, warum die Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich ist.

Wie nach dem Ablauf der Krankengeldzahlung vorgehen sollten

In Deutschland sieht die Regelung bezüglich der Arbeitsunfähigkeit vor, dass Arbeitnehmer erst einmal sechs Wochen vollen Lohn vom Arbeitgeber erhalten. Danach übernimmt dann die Krankenkasse die weitere Lohnfortzahlung, jedoch nicht zu 100 Prozent.

  • Falls Sie wegen derselben Krankheit ohne Unterbrechung arbeitsunfähig sind, so wird das Krankengeld maximal für einen Zeitraum von 78 Wochen gezahlt, und zwar innerhalb von höchstens drei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie dann Arbeitslosengeld beantragen, da Sie sonst kein „Einkommen“ mehr haben.
  • Beachten Sie bitte, dass Sie sich auch dann arbeitslos melden, wenn Sie noch nicht gekündigt wurden, das Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber also nach wie vor besteht. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist dennoch wichtig, da Sie vom Arbeitgeber keinen Lohn erhalten, solange Sie nicht arbeitsfähig sind.
  • Falls Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind, sollten Sie die Meldung persönlich bei der Agentur für Arbeit vornehmen. Ist dies nicht möglich, können Sie auch einen Vertreter bestimmten, der die Meldung für Sie vornehmen kann.

Was Sie beim Arbeitslosmelden beachten sollten

  • Zunächst müssen Sie beachten, dass Sie die Pflicht haben, sich unverzüglich arbeitslos zu melden. Das bedeutet im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit, dass Sie nicht warten, bis kein Krankengeld mehr gezahlt wird, sondern Sie sollten die Meldung vornehmen, sobald absehbar ist, dass nach der Krankengeldzahlung kein Einkommen mehr vorhanden ist.
  • Oftmals ist der Erhalt von Arbeitslosengeld I nicht möglich, da eine Grundvoraussetzung zum Erhalt des ALG I darin besteht, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Sind Sie jedoch krank, ist das nicht der Fall. Es gibt jedoch Ausnahmen, durch die Sie dennoch einen Anspruch auf ALG I haben könnten.
  • Falls Sie die Meldung aufgrund Ihrer Erkrankung durch einen Vertreter haben vornehmen lassen, dann beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Meldung persönlich nachzuholen, sobald Sie dazu in der Lage sind.
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