Verschiedene mögliche Rechtsformen für Ihre Arztpraxis
- Früher mussten Sie eine Arztpraxis, ob allein oder im Zusammenschluss mit Kollegen, immer als Personengesellschaft betreiben. Es kam demnach nur die GbR als Rechtsform für einen Zusammenschluss infrage.
- Inzwischen hat sich die rechtliche Situation weitgehend aufgelockert, in den meisten Teilen Deutschlands dürfen Sie nunmehr auch Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH oder AG, gründen. Nur in Bremen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bayern können Sie diese Rechtsformen derzeit noch nicht wählen. (Stand Juli 2012)
- Wenn Sie einer klassischen BGB-Gesellschaft (GbR) angehören, können Sie diese wiederum unterschiedlich ausgestalten, zum Beispiel als Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum. Die Unterschiede liegen dabei im Wesentlichen in den Abrechnungsmodalitäten: Während Sie als Gemeinschaftspraxis oder Medizinisches Versorgungszentrum von der Kassenärztlichen Vereinigung als eine Abrechnungseinheit betrachtet werden, führen Sie als Mitglied einer Praxisgemeinschaft ein wirtschaftlich völlig eigenständiges Unternehmen.
- Generell haftet bei der GbR jeder Arzt persönlich mit seinem Vermögen und steht gegenüber dem Patienten allein für etwaige Behandlungsfehler ein.
Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft
- Heute wird die Arztpraxis in der Rechtsform der GmbH, wo sie bereits erlaubt ist, immer beliebter. Denn die Kapitalgesellschaften können einige Vorteile bieten: Als Gesellschafter haften Sie zum Beispiel für Verbindlichkeiten der GmbH nicht unbeschränkt persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Die Haftungsbeschränkung gilt allerdings nicht für Behandlungsfehler, für die Sie neben der GmbH weiterhin persönlich haftbar gemacht werden können.
- Möglicherweise können Sie in dieser Rechtsform auch Steuern sparen, da die GmbH Körperschaftssteuer anstelle der Einkommenssteuer entrichten muss.
- Da Sie als Geschäftsführer einer GmbH im Angestelltenverhältnis tätig sein können, ergeben sich aus diesem Status weitere Möglichkeiten, zum Beispiel hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge.
- Schließlich können Sie auch eine angestrebte Rechtsnachfolge unkompliziert regeln.
- Nachteile bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft liegen jedoch in den zum Teil erheblichen Gründungskosten, dem Aufwand der notariellen Beurkundung und Eintragung und in der Folgezeit dem erhöhten Buchführungs- und Organisationsaufwand.
Wenn Sie als Berufsanfänger Ihre Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie aus Kostengründen am besten in einem Zusammenschluss als BGB-Gesellschaft beginnen. Wenn Ihre Einkünfte sich steigern, kann sich langfristig die Gründung einer Kapitalgesellschaft eventuell für Sie lohnen.
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