Die unterschiedlichen Obduktionsformen
- Generell sollten Sie wissen, dass zwischen einer Autopsie und einer Obduktion kein Unterschied besteht. Der einzige Unterschied, der vorhanden ist, liegt in der Bezeichnung.
- Der Begriff Obduktion kommt aus dem Lateinischen, die Autopsie hat einen griechischen Ursprung. Beide bezeichnen die Öffnung der Leichen, um so die Todesursache zu bestimmen. Auch der Sterbevorgang kann so in den meisten Fällen rekonstruiert werden.
- Durchgeführt wird die Obduktion beziehungsweise Autopsie durch Gerichtsmediziner oder Pathologen.
- Vielleicht haben Sie schon erlebt, dass ein Familienmitglied oder Bekannte unerwartet, scheinbar aus völliger Gesundheit heraus gestorben ist. Bei solch unklaren Todesursachen wird im Allgemeinen eine Obduktion durchgeführt, um einen unnatürlichen Tod auszuschließen.
In der Praxis gibt es drei unterschiedliche Obduktionsformen
- Die klinische Obduktion wird in Krankenhäusern durchgeführt, um den Tod eines Patienten zu klären, wenn dieser nicht erwartet wurde. Kennen Sie den Film „Anatomie“ aus dem Jahr 2000? Hier lernen Medizinstudenten an Verstorbenen, wie kranke Organe aussehen. Dies findet auch in Universitätskliniken statt, wenn die Verstorbenen vor ihrem Tod eingewilligt haben.
- Die sanitätspolizeiliche Obduktion wird angeordnet, wenn außerhalb von Krankenhäusern die Todesursache nicht klar ist. Man spricht auch von der behördlichen Obduktion, die von Pathologen durchgeführt werden.
- Aus Krimis oder Thrillern kennen Sie sicherlich die gerichtliche Obduktion. Vermutet der Staatsanwalt Fremdverschulden, also im umgangsprachlichen Sinne Mord, wird sie angeordnet.
Verfahren der Autopsie
- Ist ein Angehöriger von Ihnen in einem privaten Krankenhaus gestorben, muss eine Zustimmung zur Autopsie beziehungsweise Obduktion von Ihnen eingeholt werden, sofern es sich um eine klinische Obduktion handelt.
- In öffentlichen Krankenhäusern ist dies nicht notwendig. Allerdings verzichten die Kliniken häufig darauf, wenn der Grund des Ablebens relativ klar ist, um Sie als Angehörige zu schützen.
- Wenn die Leiche zu wissenschaftlichen Zwecken von Medizinstudenten obduziert werden soll, muss Ihr Angehöriger zu Lebzeiten schriftlich erklärt haben, dass Sie dies wünschen. Sie gelten dann als Körperspender.
- Obduktionen, die von der Behörde angeordnet wurden, können Sie nicht verweigern.
- Bei dem Eingriff an sich werden Brustkorb und Bauch geöffnet, da so die unterschiedlichen, inneren Organe sichtbar werden.
- Der Pathologe oder Gerichtsmediziner entnimmt sie und untersucht sie auf Auffälligkeiten, Veränderungen oder sonstigen Hinweise, die den Tod erklären. Wenn mit dem bloßen Auge nichts zu erkennen ist, werden Biopsien durchgeführt.
- Im Anschluss an die Untersuchungen werden die Organe wieder in die Körperhöhlen gelegt und der Leichnam zugenäht.
- Damit Sie als Angehöriger von dem Verstorbenen respektvoll Abschied nehmen können, bleiben unterschiedliche Zonen, wie das Gesicht und die Hände bei einer Autopsie verschont.
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