Generelles Wissen zum Beruf des Pathologen
Das Untersuchen von Leichen macht nur einen prozentual sehr geringen Anteil der Arbeit eines Pathologen aus. Das Untersuchen und Sezieren von Leichen gehört in den Aufgabenbereich eines Gerichtsmediziners, der die unklare Todesursache herausfindet und zur kriminalistischen Aufklärung beiträgt. Die Pathologie ist definiert als die Lehre von Krankheiten. Hieraus ergibt sich auch ein weit gefächertes Arbeitsgebiet.
- Ein Pathologe diagnostiziert Krankheiten durch das Untersuchen von Biopsien und Operationspräparaten, die nicht von Leichen stammen, sondern zu 95 % von Lebenden.
- Durch das Untersuchen der Gewebeproben kann der Pathologe abklären, ob beispielsweise ein Krebstumor vorliegt und wie weit das Stadium der Erkrankung fortgeschritten ist. Hieraus kann dann eine Therapie entwickelt werden.
- Bei Operationen arbeiten Chirurgen und Pathologen Hand in Hand. Pathologen untersuchen die Geweberänder einer Biopsie mittels Gefrierschnitt während der Operation, um festzustellen, ob der Chirurg ausreichend Gewebe entfernt hat. Findet der Pathologe jedoch noch Krebszellen, wird der Chirurg noch weiteres Gewebe entfernen. So kann sichergestellt werden, dass wirklich der ganze Tumor entfernt wird, jedoch nur so viel Gewebe wie zwingend nötig.
- Das Öffnen von Leichen zur klinischen Obduktion gehört nur dann zum Aufgabenbereich eines Pathologen, wenn ein Patient im Krankenhaus eines natürlichen Todes stirbt und die Angehörigen dieser Obduktion zustimmen. Dies dient der Qualitätssicherung, der Pathologe überprüft durch das Untersuchen von Leichen die Qualität und Richtigkeit der vorhergegangenen Behandlungen. Das Untersuchen der Leichen dient dann Lehrzwecken, meist für Medizinstudenten, wenn eine rein anatomische Sektion vorgenommen wird. Hier muss der Verstorbene zu Lebzeiten selbst bestimmt haben, dass sein Leichnam zu Lehrzwecken obduziert werden darf.
So untersuchen Pathologen Leichen
Die Obduktion von Leichen dauert abhängig von der Todesursache meist 2 bis 3 Stunden. Die Arbeit teilt sich in drei Bereiche auf: Die Äußere Besichtigung, die innere Besichtigung und die Nachsorge.
- Der Pathologe schaut sich die Leichen zunächst von außen rein optisch an. Er dokumentiert die Größe, das Gewicht, den Ernährungszustand und die Beschaffenheit der Haut. Pathologen untersuchen die Leichen auf Totenflecken und den Fortschritt der Totenstarre, um den Zeitpunkt des Todes zu bestimmen bzw. angehenden Medizinstudenten diese Bestimmung zu verdeutlichen. Das Untersuchen des Zahnstatus gibt wichtige Hinweise bei unbekannten Leichen.
- Die innere Leichenbeschau unterteilt sich in drei Bereiche, die alle zu öffnen und zu untersuchen sind. Es handelt sich um die Schädelhöhle, die Brust- und die Bauchhöhle. Zur Öffnung der Brust- und Bauchhöhle führt der Pathologe einen Y- oder T-Schnitt der gesamten Hautschichten durch. Er schneidet von den Schultern hin zum Solarplexus und dann gerade abwärts bis zum Schambereich. Mit einer Säge muss er dann noch das Brustbein und die Rippen trennen. Alle Organe der Leichen werden entnommen und untersucht nach Ausprägung der Farbe und Konsistenz sowie des Gewichtes. Hieraus können Schlussfolgerungen auf mögliche Erkrankungen oder die Todesursache gezogen werden. Zur Öffnung der Schädeldecke muss der Pathologe ebenfalls zu einer speziellen Säge greifen, um das Hirn untersuchen zu können.
- Nach Abschluss der Sezierung werden alle Organe den Leichen zurückgegeben und die Hautschnitte entsprechend zugenäht. Die Leichen selbst werden noch gewaschen und anschließend von den Pathologen zur Bestattung freigegeben.
In der Gerichtsmedizin können gerade bei der inneren Leichenbeschau noch weitere Untersuchungen nötig werden, hier fließt die sogenannte Forensik mit ein. Dies übernehmen jedoch die Gerichtsmediziner, die ausschließlich Leichen untersuchen.
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