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Cybermobbing - Strafen

Für Cybermobbing gibt es verschiedene Strafen.
Für Cybermobbing gibt es verschiedene Strafen.
Im Internet kommt es schnell zu Beleidigungen und zur Bloßstellung von anderen Personen. Dies nennt man Cybermobbing. Das selbst ist keine im Strafgesetzbuch definierte Straftat, es kommen jedoch mehrere Straftatbestände infrage, die sich verwirklichen. Die Strafen hängen davon ab, welche Tatbestände erfüllt sind.

Diese Strafen können bei Cybermobbing verhängt werden

  • Das Phänomen Cybermobbing kann einen oder mehrere Straftatbestände umfassen. Viele Täter wissen leider nicht, dass sie damit gegen mehrere Gesetze verstoßen und unterschiedliche Strafen riskieren.
  • So können Drohungen, Beleidigungen oder das Verbreiten fremder Bilder oder Videos zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.
  • Dies geschieht jedoch nur dann, wenn der Täter nicht jünger als 14 Jahre ist. Sonst ist der Täter ein Kind, das strafunmündig ist. Ist der Täter ein Jugendlicher, so steht bei der Verhängung der Strafe der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt. Die Rechtsfolgen sind dann Weisungen und Auflagen, die nach dem Jugendgerichtsgesetz verhangen werden. Diese Weisungen und Auflagen verfolgen immer einen erzieherischen Gedanken.
  • Bei Erwachsenen kommt hingegen das Strafgesetzbuch zur Anwendung. So kann der Täter bei einer Beleidigung im Internet eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bekommen. Findet dazu noch eine Tätlichkeit statt, so können sogar zwei Jahre Freiheitsstrafe verhangen werden.
  • Kommt es zu einer üblen Nachrede, kann ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhangen werden. Wird die üble Nachrede öffentlich begangen, so wie es oft in sozialen Netzwerken der Fall ist, so kann die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre betragen.
  • Eine Verleumdung kann eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bewirken oder eine Geldstrafe. Bei diesem Tatbestand gilt auch eine Qualifikation, wenn sie öffentlich begangen wird. Ist dies der Fall, so kann die Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre dauern.

Cybermobbing hat viele Gesichter

  • Cybermobbing kann auf ganz unterschiedliche Weisen geschehen. So ist es oft der Fall, dass Personen in sozialen Netzwerken beschimpft, beleidigt oder verunglimpft werden. Oft liest man in öffentlichen Chatrooms beleidigende Inhalte.
  • Es kann auch sein, dass jemand Fotos verbreitet, ohne das Einverständnis der abgebildeten Person zu haben. Dies verstößt gegen das Recht am eigenen Bild, was jede Person hat. Bilder dürfen auch nicht verfremdet werden. Wurden Bilder von Ihnen in Plattformen veröffentlich worden, so wenden Sie sich an den Support der Plattform. Fordern Sie die Entfernung dieser Bilder. Sie haben ein Recht darauf.
  • Sie können gegen diese Art der Belästigung, die im Internet stattfindet, Anzeige erstatten. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten und sorgen Sie dafür, dass die Täter ihre gerechten Strafen erhalten.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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