Wann eine Anzeige wegen Schwarzarbeit droht
- Jeder, der eine oder mehrere Personen schwarz beschäftigt, kann dafür bestraft werden, wenn eine Anzeige gegen ihn existiert. Von einer Bestrafung ist auch eine Person bedroht, die der Schwarzarbeit nachgeht. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sanktioniert werden.
- In Deutschland ist dies in § 266 a Strafgesetzbuch normiert. Der Grund für den Straftatbestand liegt darin, dass dem Allgemeinwohl geschadet wird, wenn keine Steuern oder Sozialabgaben bezahlt werden. Werfen Sie einen Blick in den Absatz „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.“
Diese Strafen drohen Ihnen
- Der Arbeitgeber, der Personen in Schwarzarbeit beschäftigt, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden, wenn aufgrund einer Anzeige ein Verfahren eingeleitet wird. Dies lässt sich beim Vorliegen eines besonders schweren Falls auf eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren steigern. Diese Qualifikation liegt bei großem Eigennutz vor, der bei der Nutzung gefälschter Belege und bei der Benutzung eines Amtsträgers, der seine Behördenposition missbraucht, gegeben ist.
- Liegt keine Qualifikation vor, sondern nur der Grundtatbestand, so kann das Gericht von der Bestrafung absehen, wenn die Höhe sämtlicher unterlassenen Zahlungen offengelegt wird und der Arbeitgeber bemüht ist, diese zu tilgen. Sobald diese Zahlungen beglichen sind, wird von der Strafe freigestellt.
- Die Geldstrafe wird grundsätzlich nur bei leichten Fällen ausgesprochen. Ausschlaggebend ist auch, ob Sie zum ersten Mal wegen dieses Delikts verurteilt werden. Möglich ist es auch, dass Sie eine Bewährungsstrafe erhalten.
Die Selbstanzeige kann schwere Folgen verhindern
- Wer lediglich befürchtet, dass er von jemand anderen angezeigt werden könnte, kann selbst dazu beitragen, dass die Rechtsfolgen nicht ganz so schlimm werden. Sie sollten dann eine Selbstanzeige in Betracht ziehen.
- Wer sich selbst der Schwarzarbeit bezichtigt und den Sachverhalt aufklärt, dem kommt dies vor Gericht zugute. So kann sich der Täter auch als Kronzeuge betätigen und der Ermittlung helfen.
- In diesen Fällen wird das Verfahren oft gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Beachten Sie, wenn Sie sich als Arbeitnehmer selbst anzeigen oder wenn Sie von jemand anderem angezeigt worden sind, müssen Sie unbedingt soziale Leistungen, die fehlerhaft ausgezahlt worden sind, zurückzahlen.
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