Copyright - so dokumentieren Sie Ihre Urheberschaft
In jedem Fall zahlt es sich aus, wenn Sie nachweisen können, dass Sie der Urheber eines Liedes, eines Textes oder eines Bildes sind. Dies gilt besonders dann, wenn ein anderer das Copyright verletzt, indem er Ihre Ideen stiehlt und Vorteil daraus zieht oder gar Umsätze damit erzielt.
- Hinterlegen Sie Ihre Idee bei einem Anwalt oder beim Notar. Diese Methode nennt sich "notarielle Prioritätsfeststellung" und ist recht kostenintensiv. Fertigen Sie eine Kopie Ihres Werkes an, das Original behält der Anwalt, zudem erhalten Sie eine Urkunde, die versichert, dass Sie der Urheber sind.
- Musiker wenden sich häufig an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Diese hat im eigentlichen Sinne nichts mit dem Copyright zu tun, sondern hilft Ihnen dabei, selbst geschriebene Lieder zu verwerten. Sie müssen hier einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen, sind jedoch nicht vor Diebstahl geschützt.
- Eine weitere Möglichkeit, Ihre Uhrheberschaft sowie das Datum der Entstehung zu dokumentieren, besteht in einem Einschreiben, das Sie an sich selbst schicken. Packen Sie Ihr Manuskript, Songentwurf oder Fotos in einen Umschlag und bringen ihn zur Post. Achten Sie darauf, dass der Poststempel deutlich zu sehen ist, auch ein unabhängiger Zeuge sollte dabei sein. Diesen Brief dürfen Sie nach Erhalt auf keinen Fall öffnen, hinterlegen Sie ihn für den Fall einer Urheberrechtsverletzung an einem sicheren Ort.
- Fotografen und Texter, die Ihre Ideen hauptsächlich über das Internet verbreiten, sollten Ihre Werke mit einem Creative Commons Lizenzvertrag schützen. Sie haben die Wahl aus sechs unterschiedlichen Verträgen, diese legen jeweils fest, ob und welche Änderungen ein anderer an Ihrem Werk vornehmen darf. Zudem muss ein anderer Nutzer Ihren Namen nennen.
Marken anmelden und eintragen lassen
- Wollen Sie Ihren Shop, Ihr Café oder Ihre T-Shirt-Kreationen mit einer Marke versehen, sollten Sie diese anmelden und eintragen lassen, damit sie nicht von einem anderen missbräuchlich genutzt wird.
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Marke noch verfügbar ist oder sie Schutzrechte anderer verletzt, weil sie klanglich oder in der optischen Umsetzung einer anderen Marke sehr ähnlich ist.
- Nutzen Sie die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes, hier finden Sie angemeldete, bereits eingetragene oder zurückgewiesene deutsche Marken.
- Bemühen Sie darüber hinaus Suchmaschinen, Handelregister, Telefonverzeichnisse und Produktverzeichnisse, um zu recherchieren.
- Sind Sie sicher, dass alle Voraussetzungen für das Anmelden Ihrer Marke vorliegen, stellen Sie einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt. Machen Sie genaue Angaben zu Ihrer Person und geben an, für welche Waren oder Dienstleistungen das Markenrecht gelten soll.
- Nachdem der Antrag geprüft wurde und Sie die Gebühr für die Markeneintragung bezahlt haben, dürfen Sie Ihre Marke mit dem Symbol ® (registered trade mark) kennzeichnen, Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ihr Recht an der Marke (Schutzdauer) gilt zunächst für zehn Jahre, kann aber gegen eine Gebühr beliebig oft verlängert werden.
Stellen Sie fest, dass Ihr Urheber- oder Markenrecht verletzt wurde, wenden Sie sich an einen Anwalt für Marken- und Patentrecht.
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