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Copyright beantragen - Hinweise

Geistige Werke lassen sich nicht durch ein Patent schützen.
Geistige Werke lassen sich nicht durch ein Patent schützen.
Hat man ein bestimmtes Werk verfasst, gilt man als Urheber. Auf die Urheberschaft wird mitunter mit einem (C) hingewiesen. Wie können Sie ein Copyright (Urheberrecht) beantragen beziehungsweise eintragen oder schützen lassen?

Copyright beziehungsweise Urheberrecht ist das Recht des Schöpfers (Urhebers) an einem persönlichen geistigen Werk.

Urheberrecht auf traditionelle Art beantragen

Recht kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden, auch weil immer die Unschuldsvermutung gilt.

  • Recht haben und es zu bekommen, ist im wirklichen Leben nicht dasselbe. Die Durchsetzung eines Urheberrechtsschutzes scheitert dann daran, dass der vermeintliche Urheber eine Nachahmung nicht beweisen kann. Für urheberrechtliche Werke fehlt es im Unterschied zu Marken, Patenten und Designs an einem öffentlichen Register.
  • Daraus geht zweifelsfrei der Zeitpunkt der Rechtsentstehung und die Berechtigung hervor. Der Nachweis eines längere Zeit bestehenden Urheberrechts ist meist schwierig zu erbringen.
  • Da es an der Möglichkeit zum Beantragen und öffentlichen Eintragen fehlt, sollte der Urheber Ideen, Entwürfe und Ausarbeitungen beweiskräftig dokumentieren. Das schließt das Festhalten des genauen Zeitpunkts unbedingt mit ein. Sinnvoll ist eine möglichst fortlaufende Dokumentierung, denn bereits Entwürfe und Teile sind rechtlich geschützt.

Copyright - entsteht und besteht formlos

Bekannt ist, dass Patente, Marken oder Geschmacksmuster (Designs) urheberrechtlich geschützt sind. Abgesichert wird der Schutz durch entsprechende Eintragungen.

  • Grundsätzlich entsteht das Urheberrecht auch ohne Beantragen und Eintragung. Es reicht aus, wenn ein Werk hergestellt worden ist. Eine bloße Idee reicht nicht aus. Skizzen können wiederum geschützte Werke sein.
  • Für einen urheberrechtlichen Schutz ist es nicht notwendig, Werke mit dem Copyright-Zeichen beziehungsweise einem speziellen Rechtehinweis ("Alle Rechte vorbehalten") zu versehen. Das Zeichen kann verwendet werden, da es Lizenzsuchenden die Recherche erleichtert. Gleichzeitig warnt es vor Nutzung ohne Zustimmung des Rechteinhabers.
  • Die Dauer des Urheberrechtschutzes reicht über den Tod des Urhebers (weitere 70 Jahre danach) hinaus. Ein geschütztes Frühwerk kann eine Schutzdauer von 70 Jahren weit besitzen. Die Schutzfrist ist folglich absolut, während die Schutzdauer relativ ist.

Auch wenn Sie ein Copyright nicht beantragen können und aufgrund des Urheberrechtsgesetzes ein Urheberrecht automatisch erlangen, empfehlen Fachanwälte die Hinterlegung einer Dokumentation beziehungsweise Werkes bei einem Notar. Damit lässt sich im Zweifelsfall das Urheberrecht Ihres Eigentums beweisen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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