Zunächst geht es darum, den Begriff "Incoterms zu bestimmen", dann darum, was verschiedene CNF-Incoterms aussagen.
Das sind Incoterms - Entstehung und Verwendung
- “Incoterms” ist zunächst eine Abkürzung, und zwar für “International Commercial Terms”, was ins Deutsche übersetzt “Internationale Handelsklauseln” bedeutet.
- Es handelt sich dabei um freiwillige Regeln, die benutzt werden, um handelsüblicher Vertragsformeln auszulegen, die im internationalen Warenhandel häufig benutzt werden.
- Die Incoterms sind keine neue Erfindung, die ersten Incoterms wurden bereits 1936 von der Internationalen Handelskammer aufgestellt. Inzwischen wurden sie mehrfach neu formuliert - welche Incoterms auf Ihren Vertrag angewendet werden sollen, das sehen Sie an der Angabe der Jahreszahl neben dem Namen “Incoterms”.
- Die Incoterms sind vor allem dazu gedacht, die Art und Weise zu regeln, in der Gütern geliefert werden. So wird festgelegt, welchen Anteil der Transportkosten ein Verkäufer und welchen ein Käufer zu tragen hat. Oder wer das finanzielle Risiko hat, wenn die Ware auf dem Transport beschädigt wird oder verloren geht - das nennt man juristisch den Gefahrübergang.
- Incoterms sagen jedoch nichts darüber aus, wie das Eigentum am gekauften Gegenstand auf den Käufer übergeht, Klauseln über Bedingungen der Zahlung oder den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sind ebenfalls nicht enthalten.
- Incoterms sind keine Gesetze, sie werden nur Teil eines Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer, wenn beide diese Geltung rechtswirksam vereinbaren. Diese Vereinbarung ist natürlich freiwillig und Sonderregelungen, die Verkäufer und Käufer absprechen, haben vorrangige Geltung.
Einordnung verschiedener CNF-Incoterms
In diesen Incoterms werden bestimmte Codes verwendet, die Bezug nehmen auf bestimmte Klauseln.
- Dabei gibt es zwei Gruppen von Klauseln: In der ersten Gruppe geht es um alle Klauseln, die auf alle Transporte und auch kombinierte Transporte zur Anwendung kommen können. Hier können z. B. folgende Incoterms auftauchen: EXW (ab Werk), FCA (Frei Frachtführer), CPT (Fracht bezahlt bis), CIP (Fracht und Versicherung bezahlt), DAP (Geliefert benannter Ort), DAT (Geliefert Terminal) und DDP (Geliefert Zoll bezahlt). Es geht jeweils darum, bis wohin die Ware von Verkäufer gebracht werden muss und wo die Gefahr auf den Käufer übergeht.
- In der zweiten Gruppe geht es um Klauseln, die nur einbezogen werden, wenn um Transporte geht, die mit Seeschiffen oder Binnenschiffen vorgenommen werden. Hier geht es um folgende Kürzel: FAS (frei längsseits Schiff), FOB (frei an Bord), CFR (Kosten und Fracht) und CIF (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen). Auch hier geht es wieder darum, bis wohin der Verkäufer zum Transport verpflichtet ist und wer die Zahlung der Beförderung übernehmen muss und wo die Gefahr übergeht, wenn die Sache verschlechtert oder beschädigt wird oder ganz untergeht (Quelle: Wirtschaftslexikon).
Die CFR-Klausel - Wissenswertes
- Zu dieser zweiten Gruppe gehört auch die Klausel, die CFR abgekürzt wird. CFR steht für “Cost and Freight”, was übersetzt “Kosten und Fracht” bedeutet. Und genau diese Klauseln sind auch die CNF-Incoterms - CNF ist nur eine veraltete Bezeichnung. Früher wurde “Cost and Freight” CNF abgekürzt, das kam eigentlich von “C&F”, das “N” in dieser Abkürzung steht also für “And”. Üblicherweise enthält ein solcher CNF-Incoterm folgende Regelung: Es ist Pflicht des Verkäufers, die Ware aufs Schiff zu liefern und den Beförderungsvertrag abzuschließen, auch die Frachtkosten trägt er. Wenn die Ware sich an Bord befindet, geht die Gefahr, dass die Ware verloren geht oder beschädigt wird auf den Käufer über.
- Die Klausel CRF ist also für den Käufer nicht ohne Risiken. Wenn sie jedoch CNF genannt wird, gibt es damit noch eine Schwierigkeit: Wenn in einem Vertrag auf CNF-Incoterms Bezug genommen wird, gibt es diese auf jeden Fall in den aktuellen Fassungen der Incoterms nicht mehr. Sie können damit auch nicht Vertragsbestandteil werden, wenn Sie mit dem Verkäufer durch beiderseitige Unterschrift vereinbaren, den Vertrag nach den Vorgaben z. B. der “Incoterms 2010” abzuwickeln. Bestandteil könnte nur eine “CNF-Klausel” des Verkäufers werden, wenn Sie das durch Ihre Unterschrift bestätigen, sollten Sie diese jedoch vorher kennen.
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