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So setzen Sie einen Verkaufsvertrag richtig auf

Inhaltsverzeichnis

Egal, ob Sie alte Münzen oder Spielzeug veräußern wollen - ein Kaufvertrag sichert Sie ab.
Egal, ob Sie alte Münzen oder Spielzeug veräußern wollen - ein Kaufvertrag sichert Sie ab.
Viele Vereinbarungen im privaten Bereich kann man jederzeit mündlich treffen. Dazu gehören natürlich auch Kaufverträge. Wer eine Sache kaufen oder verkaufen will, ist jedoch mit einem schriftlichen Kaufvertrag immer auf der sicheren Seite. Schließlich tritt man als Verkäufer seine Rechte an einer Sache ab und übergibt dem Käufer das Eigentumsrecht daran.

Was Sie benötigen

  • Kaufvertrag (evtl. Formular)
  • Ausweis des Käufers
  • Verkaufsgegenstand
  • evtl. Verpackungsmittel

Wozu braucht man einen Verkaufsvertrag (Kaufvertrag)?

Allgemein ist ein Kaufvertrag eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen demjenigen, der eine Sache anbietet und demjenigen, der sie erwerben will. Kommt es zum Vertragsabschluss nimmt der Verkäufer den Antrag des Käufers an und hat einen Anspruch darauf, dass dieser den Kaufvertrag auch erfüllt. Ganz gleich ob es sich um den Privatverkauf eines Sofas, Laptops, Autos, einer Antiquität oder teuren Münzsammlung handelt. Umsetzbar und nachprüfbar ist das Vereinbarte am besten mit einem schriftlichen Vertrag.

  • Ein schriftlicher Kaufvertrag sichert Verkäufer wie Käufer im Hinblick auf die wesentlichen Vertragsbedingungen und die Übereignung einer Sache rechtlich ab.
  • Bei einigen Verträgen wie z. B. dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist die Schriftform für einen Kaufvertrag rechtlich vorgegeben. Bei alltäglichen Verkäufen wie z. B. einem Auto, teuren Gegenständen oder Tieren wird ein schriftlicher Kaufvertrag von Juristen empfohlen, von Versicherungen mitunter sogar verlangt.
  • Ein richtig aufgesetzter Kaufvertrag schützt vor nachträglichen Forderungen und regelt Ansprüche, die sich aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung ergeben.
  • Schriftlich festgehalten sind die Rahmenbedingungen eines Verkaufs vor allem wichtig für eventuelle Gewährleistungsansprüche, die sich aus Rechtsgrundlagen und der Rechtssprechung ergeben. 
  • Bei einem Kaufvertrag unter Privatleuten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag (BGB §§ 433-480). Die rechtliche Wertung der Details beim Verkauf einer Sache hängen jedoch immer vom Einzelfall ab und müssen im Streitfall bewiesen werden.

10 Klauseln für einen privaten Verkaufsvertrag

Nach dem Prinzip "Leistung und Gegenleistung" übergibt der Verkäufer die Sache bzw. Ware, der Käufer zahlt und übernimmt sie. So ist es im Geschäfts- und im Privatleben. Doch nur, wer verbindliche Aussagen im Kaufvertrag trifft, ist im Streitfall in der Lage, das Vereinbarte auch beweisen zu können. Deshalb sollten zumindest diese wesentlichen Inhalte in einem Kaufvertrag unter Privatleuten stehen, den Sie doppelt ausdrucken und sich vom Käufer unterschreiben lassen:

  1. Achten Sie auf den korrekten Namen und die komplette Anschrift des Käufers. Lassen Sie sich den Personalausweis vorlegen.
  2. Die Warenart sollte so genau wie möglich beschrieben sein (z. B. Modellart, Bauart usw.).
  3. Halten Sie auch das Alter der Ware bzw. den Qualitätszustand (z.B. ungebraucht, Baujahr) und die Menge (genaue Anzahl) schriftlich fest.
  4. Ist der Kaufgegenstand mit Mängeln behaftet, sind diese exakt anzugeben (z. B. Höhenverstellung am Kinderstuhl defekt).
  5. Zwischen Privatleuten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Mit einer derartigen Klausel verhindern Sie eventuelle Folgeansprüche wie z. B. Umtausch und Nachbesserung.
  6. Auch beim Kauf unter Privatleuten können Sie eine Klausel mit Folgen bei nicht vertragsgerechter Erfüllung in den Vertrag schreiben (z. B. Lagerkosten bei nicht termingerechter Abholung, Preiszuschlag bei verspäteter Zahlung).
  7. Formulieren Sie den Endpreis exakt. Achtung: Bei Privatverkäufen ist keine Mehrwertsteuer üblich.
  8. Fixieren Sie die Zahlungsmodalitäten detailliert (z. B. Barzahlung bei Abholung, Anzahlung und Raten).
  9. Ebenfalls ist ein Eigentumsvorbehalt zulässig. Er besagt, dass die Sache/Ware erst ab der vollständigen Zahlung in das Eigentum des Erwerbers übergeht. Zahlt der Käufer z. B. nicht, können Sie so den Kaufgegenstand zurückfordern.
  10. Vermerken Sie die Liefer- bzw. Abholbedingungen genau (z. B. auch Nebenleistungen wie Kilometergeld für Anlieferung, Porto bei Versand).
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