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BU-Rente - so beantragen Sie sie

Finanzielle Absicherung durch eine BU-Rente.
Finanzielle Absicherung durch eine BU-Rente.
Es gibt in manchen Fällen Situationen, da Sie Ihren erlernten und bisher ausgeführten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Für diese Fälle haben die Berufsgenossenschaft und die Versicherungen eine Möglichkeit geschaffen, damit Sie nicht in ein finanzielles Chaos stürzen, denn Sie können eine BU-Rente beantragen.

Eine BU-Rente muss beantragt werden

  • Wenn Sie in Ihrem bisherigen beruflichen Leben zufrieden waren, kann es unter Umständen eines Tages passieren, dass Sie Ihren Beruf auf einmal nicht mehr ausüben können. Dies kann sowohl durch einen Unfall passieren, als auch durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse. So kann beispielsweise ein Bäcker erst nach 15 Jahren Arbeit in seinem Beruf ganz plötzlich eine Mehlstauballergie bekommen, welche verhindert, dass er seinen Beruf leider nicht mehr ausüben kann.
  • Wer Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist, hat es recht einfach, denn hier wird automatisch nach sechs Wochen Krankheitsverlauf, in denen der körperliche Defekt nachgewiesen wird, automatisch eine BU-Rente gezahlt, welche Sie aber dennoch schriftlich auf einem formlosen Blatt beantragen müssen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie überhaupt noch arbeitsfähig sind, denn hier ist es nur entscheidend, ob Sie aus medizinischer Sicht überhaupt noch erwerbsfähig sind.
  • Aber auch wenn Sie sich zusätzlich privat gegen eine Berufsunfähigkeit absichern, müssen Sie zunächst erst einmal die sechs Wochen andauernde Krankenversicherungszeit überstehen, damit Sie aus diesem Vertrag die Ihnen zustehenden Gelder auch erhalten. Die Grundvoraussetzung für eine BU-Rente ist die mögliche andere Erwerbsfähigkeit in einem anderen Beruf.
  • Wenn der medizinische Dienst den Bericht in der Form ausstellt, dass Sie noch in einem anderen Berufszweig tätig sein können, ist die Berufsgenossenschaft so schnell wie möglich bemüht, Ihnen eine Umschulung in einem anderen Berufszweig zu ermöglichen, damit die Zahlung der BU-Rente auch eingestellt werden kann. Die Berufsgenossenschaft zahlt diese Rente bis zum ersten Tag der Arbeitsaufnahme in einem anderen Beruf.
  • Um überhaupt eine BU-Rente beantragen zu können, müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monate in diesem Beruf als pflichtversicherte Person tätig gewesen sein. Ein weiterer Anspruch auf eine BU-Rente besteht auch dann, wenn Sie aus ärztlicher Sicht zwar noch eine Teilzeitbeschäftigung in Ihrem Beruf ausüben können, aber ein solcher Arbeitsplatz in Ihrem Berufszweig nicht vorhanden oder verfügbar ist.
  • Die Höhe der BU-Rente richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung sowie nach den eingezahlten Beträgen. Da die BU-Rente um rund ein Drittel niedriger ist, als die Erwerbsunfähigkeitsrente, soll diese nur die Einbußen des normalen Lohns ausgleichen. Haben Sie bei einer Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen, so muss die Versicherung den vereinbarten monatlichen Betrag ab dem Zeitpunkt bezahlen, an dem Ihre Berufsunfähigkeit offiziell anerkannt ist.
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