Als Selbstständiger können Sie den Autokauf im Namen Ihrer Firma tätigen, dann zählt der Wagen zum Firmeneigentum. Sie können den Pkw aber auch als Privatperson erwerben und später nur die beruflichen Fahrten steuerlich geltend machen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Was bedeutet netto und brutto bei Selbstständigen?
- Wenn Sie als Selbstständiger Produkte und Gegenstände kaufen, die mit einer Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, dann müssen Sie die Mehrwertsteuer erst einmal bezahlen. Für Ihre Firma können Sie diese Einkäufe aber in Ihrer Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt angeben. Dadurch erhalten Sie eine Erstattung der Mehrwertsteuer, etwa indem diese mit den von Ihnen zu zahlenden steuerlichen Abgaben verrechnet wird. Das gilt auch beim Autokauf.
- Die Umsatzsteuer ist also gewissermaßen eine Größe, die nicht beim Unternehmer verbleibt, sondern weitergegeben wird. Ähnlich verhält es sich auch, wenn Sie als Selbstständiger etwas an Ihre Kunden verkaufen, für das die Abnehmer Mehrwertsteuer bezahlen. Denn diese müssten Sie dann analog an das Finanzamt abgeben.
- Daher hat es sich etabliert, dass Selbstständige auch viele Güter direkt ohne Mehrwertsteuer kaufen können, um also die Umsatzsteuer hierfür nicht zusätzlich zum Finanzamt durchreichen zu müssen. Neben speziellen Warenhäusern, in denen Sie zahlreiche Produkte mit Netto-Preisen finden, ist also auch der Erwerb eines neuen Firmenwagens auf diese Weise möglich.
- Netto bedeutet dabei, dass der angegebene Kaufpreis von Steuern "bereinigt" ist D. h. der Netto-Preis entspricht einem vergünstigten Abgabepreis ohne Mehrwertsteuer. Brutto hingegen wäre der Preis beim Autokauf, in dem die zu zahlende Mehrwertsteuer enthalten ist, demnach wäre der Wagen brutto 19 % teurer.
Was müssen Sie beim Autokauf beachten?
- Wenn Sie als Selbstständiger einen Autokauf netto tätigen, also keine Mehrwertsteuer zahlen, dann kaufen Sie den Wagen im Auftrag Ihrer Firma. D. h. der Pkw gehört nachher zum Firmeneigentum, Sie schreiben die Kaufkosten als Ausgaben über mehrere Jahre verteilt ab und müssen aber jede Privatnutzung auch versteuern. Somit müssen Sie entweder pauschal 1 % des Neuwagenpreises pro Monat Ihrem Einkommen zuschlagen und dies versteuern oder ein Fahrtenbuch führen, um die privaten Fahrten zu versteuern.
- Zudem ist diese Abweichung vom eigentlichen Brutto-Preis beim Autokauf nur dann möglich, wenn Sie auch zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. D. h. Ihre Firma muss umsatzsteuerpflichtig sein, Sie dürfen kein Kleinunternehmer sein, der alle Käufe in brutto tätigen müsste.
- Alternativ können Sie den Wagen als Privatperson erwerben, also brutto. Dabei geht Ihnen zwar der preisliche Vorteil des Netto-Kaufs verloren und Sie können den Wagen nicht abschreiben, Sie können aber jede dienstliche Fahrt mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Zum Firmenvermögen zählt der Wagen aber immer dann, wenn er mehr als die Hälfte der gefahrenen Kilometer beruflich genutzt wird.
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