Seit Januar 2014 gilt eine Obergrenze für Minijobs von 450 Euro. Als Minijobber kann man selbstverständlich auch für 400 Euro arbeiten.
400/450-Euro-Job - Pflichtstunden berechnen
Der Urlaubsanspruch gleicht bei einem 400/450-Euro-Job dem anderer Teilzeit- beziehungsweise Vollzeitarbeitsverhältnisse.
- Auch wenn beim Urlaub Minijobber Arbeitnehmern gleichgestellt sind, bedeutet das nicht, dass ein tatsächlich bezahlter Urlaub gleich hoch ausfällt. Die Arbeitstage bilden eine entscheidende Größe.
- Gibt es einen Tarifvertrag im Unternehmen, kann die zu leistende Stundenzahl aufgrund der Tarifbindung einfach berechnet werden. Um die Stunden bei einem Gehalt von 400 beziehungsweise 450 Euro zu ermitteln, wird das Tarifgehalt der für den Minijobber infrage kommenden Berufsgruppe und die anrechenbaren Berufsjahre durch die durchschnittlichen monatlichen Stunden bei einer 40-Stunden-Woche geteilt. Das wären 173 Stunden.
- Beträgt das Tarifgehalt im zehnten Berufsjahr 2.250 Euro, ergibt sich ein Stundenlohn von 13 Euro. Teilt man die 400 beziehungsweise 450 Euro durch den Stundenlohn, ergeben sich 30,77 beziehungsweise 34,61 Pflichtstunden.
- Auf der Grundlage der monatlichen Arbeitsstunden werden die für den Urlaubsanspruch anrechenbaren Arbeitstage ermittelt. Das ist für die Feststellung der beanspruchbaren Urlaubstage von Bedeutung.
Bezahlter Urlaub - Anspruchsberechnung
Sieht der Tarifvertrag einen Urlaubsanspruch von 33 Werktagen plus ein Tag extra nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit, gilt dieser für alle Beschäftigten.
- Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt für geringfügig Beschäftigte übrigens nur bei 24 Tagen, Samstage zählen als Werktage. Doch kann der reale Urlaubsanspruch in Arbeitstagen weitaus niedriger sein. Denn Werktage bedeutet 6-Tage-Woche ohne gesetzliche Feiertage, ein bezahlter Urlaub für vier Wochen im Jahr.
- Geringfügig Beschäftigte arbeiten nicht an allen Tagen der Woche. Das hat zur Folge, dass Arbeitnehmer, die nur am Freitag arbeiten, nicht 24 Freitage im Jahr Urlaub verlangen können.
- Bezahlter Urlaub ist für vier Urlaubs-Freitage zu gewähren. Denn damit erreicht er vier volle Urlaubswochen. Das Berechnen erfolgt nach der Formel: wöchentliche Arbeitstage des Mitarbeiters dividiert durch 6 und multipliziert mit 24 Urlaubstagen (1 : 6 x 24 = 4).
In vielen Betrieben beträgt der Urlaubsanspruch mehr als vier Wochen. Außerdem wird er nach der 5-Tage-Arbeitswoche berechnet. Da gleiches Recht für geringfügig Beschäftigte gilt, kann bei drei Arbeitstagen und allgemeinem Anspruch von sechs 5-Tage-Wochen ein bezahlter Urlaub von 18 Tagen entstehen.
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