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Betriebserlaubnis verloren - was tun?

Fahren Sie einen Roller müssen Sie eine Betriebserlaubnis mit sich führen.
Fahren Sie einen Roller müssen Sie eine Betriebserlaubnis mit sich führen.
Fahren Sie ein Mofa oder einen Roller, ist es unbedingt erforderlich, die Betriebserlaubnis mitzuführen. Führen Sie diese nicht mit sich, kann die Polizei hierfür eine Strafe verhängen. Haben Sie dieses Dokument verloren, ist es möglich, ein neues zu beantragen.

Was eine Betriebserlaubnis ist

  • Eine allgemeine Betriebserlaubnis, wie beispielsweise bei Rollern und Mofas, dient dazu, dass sich in Deutschland nur Fahrzeuge auf der Straße wiederfinden, welche auch den hierzulande typischen Standards entsprechen.
  • Will ein Fahrzeughersteller ein neues Modell auf den deutschen Markt bringen, muss er sich somit an das Kraftfahrzeugbundesamt wenden. Dieses wiederum kann den TÜV damit beauftragen, das Modell zu testen und auf Tauglichkeit zu prüfen.
  • Erst wenn diese Prüfungen abgeschlossen sind, erhält der Fahrzeughersteller für dieses bestimmte Serienfahrzeug eine allgemeine Betriebserlaubnis. Erst ab diesem Zeitpunkt darf das Fahrzeug in Deutschland zum Verkauf angeboten werden.
  • Jeder Käufer dieses Fahrzeugs erhält eine derartige Betriebserlaubnis beim Kauf. Diese muss bei Benutzung des Fahrzeugs stets mit sich geführt werden. Daher ist es auch seine Aufgabe, falls diese verloren wird, eine neue zu beschaffen.

Verlorene Betriebserlaubnis neu beantragen

  • Um die verlorene Betriebserlaubnis auf das Fahrzeug neu ausgestellt zu bekommen, bedarf es zusätzlich einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bescheinigt Ihnen, dass das betroffene Fahrzeug wirklich Ihnen gehört. Sie können diese bei der Polizei erhalten. Diese ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen, ist bei netter Nachfrage dazu aber sicher bereit. Bringen Sie hierfür am besten Ihren Kaufvertrag und Personalausweis mit, um nachweisen zu können, dass Sie das Fahrzeug legal erworben haben.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie unter Umständen auch bei Ihrem Straßenverkehrsamt erhalten. In beiden Fällen ist diese Bescheinigung für Sie normalerweise kostenlos. 
  • Die erhaltene Bescheinigung schicken Sie nun inklusive der Typ-Bezeichnung Ihres Fahrzeugs, dem Baujahr und mit einem Antrag auf Zweitschrift der Betriebserlaubnis an den Fahrzeughersteller. Dieser stellt Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis aus. 
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