Jedes Fahrzeug, welches auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, muss über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Fahrzeughersteller müssen jeden Fahrzeugtyp vor der Markteinführung prüfen lassen.
Betriebserlaubnis für Serien- und Einzelfahrzeuge
- Der Nachweis der Prüfung (Datenbestätigung nach FZV) gilt für alle Serienfahrzeuge mit dem gleichen Baumuster. Der Hersteller und Erlaubnisinhaber muss für jedes Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen. Veränderungen am Fahrzeug oder Fristen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führen.
- Eine Einzelbetriebserlaubnis wird von den zuständigen KFZ-Zulassungsämtern für ein einzelnes Fahrzeug erteilt. Hierbei kann es sich um ein selbst gebautes Fahrzeug oder ein importiertes ausländisches Fahrzeug ohne ABE handeln, welches zugelassen werden soll. Die Erlaubnis wird auf der Grundlage eines Gutachtens erteilt. Fahrzeugeigentümer müssen ihr Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle vorführen.
Kraftfahrtbundesamt - ABE für Fahrzeug verloren
Wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis für Motorroller, Moped oder Mofa unauffindbar oder unleserlich geworden ist, muss man sich um Ersatz kümmern. Auch beim Kauf eines gebrauchten Zweirades fehlt manchmal die Zweitschrift der ABE.
- Sie können sich einerseits direkt an den Hersteller wenden. Dabei müssen Sie Ihrem Antrag noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausgestellt von Polizei oder Straßenverkehrsamt, beilegen. Im Antrag müssen die genaue Typ-Bezeichnung, Fahrzeugidentifizierungsnummer und das Baujahr angegeben werden.
- Gibt es den Hersteller nicht mehr, muss das Fahrzeug durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA) geprüft werden. Sind alte Herstellerdaten beim Kraftfahrtbundesamt hinterlegt, wird die neue ABE ausgestellt. Gegen eine geringe Gebühr beglaubigt diese dann das Straßenverkehrsamt.
Eine Ausnahme gibt es für gebrauchte Fahrzeuge der DDR-Hersteller (Simson, Jawa, Robur). Die ABE (zugestellt als "Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der ehemaligen DDR") kann man direkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg beantragen.
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